Google Glass(es) im Lab verbieten?
Zwei Dinge, die ich hier jetzt sofort umgehend an euch loswerden möchte: 1. Google Glass(es) im Lab verbieten? Ich werf das hier 'mal so rein: http://heise.de/-1859886.html Nax (ich glaube es war er) hatte vor genau 7 Tagen und ungefähr 16 Stunden genau die gleiche Idee gebracht, ein Hinweisschildchen vor'm Lab anzubringen, dass jegliche Google Glasses zerstört werden, welche im Lab vorgefunden werden. Nun, ok, nicht soo sehr wie Nax es gesagt hat, aber man sollte diejenigen darauf hinweisen, die diese Art von Brille tragen, dass diese im Lab nicht erwünscht ist wäre doch schon sinnvoll, oder? Was haltet ihr davon? Ich persönlich bin ja nicht so der Fan von Videoaufnahmen und schließe mich daher auch leicht an... 2. @List-Admins: Kann mich jemand auf die intern Mailingliste setzen? Mitgliedformular kommt noch nach (vermutlich heute noch). Mitgliedsbeitrag kommt ab Juni nach. wenn ihr also so nett wärt :) Wenn Reihenfolge lieber umgekehrt, dann auch gut. lg Fusl
My two cents: Wenn ja, sollte es Ausnahmen geben, wenn z.B. jemand Software f�r die Brille entwickelt, sonstwie daran bastelt oder die Kamera offensichtlich zugeklebt ist. Ich verstehe die Aufregung um die Brille und stehe dem auch �u�erst skeptisch gegen�ber, finde es aber auch ein wirklich tolles Spielzeug mit vielen tollen M�glichkeiten. Und wenn ich heimlich Videoaufnahmen machen m�chte, dann verwende ich nicht so etwas auff�lliges, wie Google Glass. Es gibt gen�gend praktisch unsichtbare Knopflochkameras und andere winzige Spionageger�te um weitaus weniger Geld schon seit Jahren im Netz zu kaufen. Gru� Ben Am 2013-05-10 04:07, schrieb Kevin Holly:
Zwei Dinge, die ich hier jetzt sofort umgehend an euch loswerden m�chte:
1. Google Glass(es) im Lab verbieten?
Ich werf das hier 'mal so rein:
Nax (ich glaube es war er) hatte vor genau 7 Tagen und ungef�hr 16 Stunden genau die gleiche Idee gebracht, ein Hinweisschildchen vor'm Lab anzubringen, dass jegliche Google Glasses zerst�rt werden, welche im Lab vorgefunden werden. Nun, ok, nicht soo sehr wie Nax es gesagt hat, aber man sollte diejenigen darauf hinweisen, die diese Art von Brille tragen, dass diese im Lab nicht erw�nscht ist w�re doch schon sinnvoll, oder? Was haltet ihr davon? Ich pers�nlich bin ja nicht so der Fan von Videoaufnahmen und schlie�e mich daher auch leicht an...
2. @List-Admins:
Kann mich jemand auf die intern Mailingliste setzen? Mitgliedformular kommt noch nach (vermutlich heute noch). Mitgliedsbeitrag kommt ab Juni nach. wenn ihr also so nett w�rt :) Wenn Reihenfolge lieber umgekehrt, dann auch gut.
lg Fusl
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Hallo 2013/5/10 Kevin Holly <metalab@lists.dedilink.eu>:
1. Google Glass(es) im Lab verbieten?
Gibt's dazu auch eine Begründung? Mein Verdacht ist, dass es um die Bild und Videoaufzeichnung geht. Ich frage mich, warum es genau auf eine Produktlinie eines einzigen Herstellers abzielen soll? An der Stelle will ich einwerfen, dass ich schon vor ca. einem Jahr dabei war, als jemand so "Spy Glasses" im Metalab mitgenommen hat, die von außen so gut wie nicht erkennbar eine Kamera haben und über eine Stunde Video+Ton aufzeichnen können. Hat damals jeder anwesende eher spannend gefunden, und wollte es eigentlich auch haben ;-) Daher sollte wenn überhaupt, jegliches Aufnahmegerät für Bilder verboten werden, wo zB der Objektivdurchmesser unter 5mm ist und nicht offensichtlich ist, wann es aufnimmt. Das betrifft dann auch so gut wie alle Smartphones, einige Laptops, und etliche Tablets.
…dass jegliche Google Glasses zerstört werden, welche im Lab vorgefunden werden.
Ich gehe davon aus, dass das nicht ernst gemeint sein kann. Mutwillige Zerstörung von (teurem) Eigentum anderer innerhalb des Metalabs sollte – meinem Verständnis nach – mit einem Hausverbot und einem Bericht and core@ einhergehen, wo auch Zeugen genannt werden, falls es zu einer Anzeige kommt. Im Allgmeinen hoffe ich, dass das Metalab ein Raum ist wo der freie Diskurs mit neuen Technologien möglich ist. Insbesondere schließt das die damit eingehenden technischen Möglichkeiten, sozialen Implikationen und moralische Fragen ein. Nur dass ein mit sich mitgeführtes technisches Gerät eine bestimmte Funktion hat, impliziert ja nicht dass diese unkontrolliert und permanent eingesetzt wird. Harald
Bin dafuer auch handies und laptops mit eingebauten webcams zu verbieten... 2013/5/10 Harald Schilly <harald.schilly@gmail.com>
Hallo
2013/5/10 Kevin Holly <metalab@lists.dedilink.eu>:
1. Google Glass(es) im Lab verbieten?
Gibt's dazu auch eine Begründung? Mein Verdacht ist, dass es um die Bild und Videoaufzeichnung geht. Ich frage mich, warum es genau auf eine Produktlinie eines einzigen Herstellers abzielen soll?
An der Stelle will ich einwerfen, dass ich schon vor ca. einem Jahr dabei war, als jemand so "Spy Glasses" im Metalab mitgenommen hat, die von außen so gut wie nicht erkennbar eine Kamera haben und über eine Stunde Video+Ton aufzeichnen können. Hat damals jeder anwesende eher spannend gefunden, und wollte es eigentlich auch haben ;-)
Daher sollte wenn überhaupt, jegliches Aufnahmegerät für Bilder verboten werden, wo zB der Objektivdurchmesser unter 5mm ist und nicht offensichtlich ist, wann es aufnimmt. Das betrifft dann auch so gut wie alle Smartphones, einige Laptops, und etliche Tablets.
…dass jegliche Google Glasses zerstört werden, welche im Lab vorgefunden werden.
Ich gehe davon aus, dass das nicht ernst gemeint sein kann. Mutwillige Zerstörung von (teurem) Eigentum anderer innerhalb des Metalabs sollte – meinem Verständnis nach – mit einem Hausverbot und einem Bericht and core@ einhergehen, wo auch Zeugen genannt werden, falls es zu einer Anzeige kommt.
Im Allgmeinen hoffe ich, dass das Metalab ein Raum ist wo der freie Diskurs mit neuen Technologien möglich ist. Insbesondere schließt das die damit eingehenden technischen Möglichkeiten, sozialen Implikationen und moralische Fragen ein. Nur dass ein mit sich mitgeführtes technisches Gerät eine bestimmte Funktion hat, impliziert ja nicht dass diese unkontrolliert und permanent eingesetzt wird.
Harald
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-- paul strohmeier check out my kickstarter campaign! --> *http://tinyurl.com/mediated-touch * * * [web] paulstrohmeier.info [blog] fkeel.blogspot.com [mail] paul.strohmeier@gmail.com
On 10.05.2013 11:08, Andreas Monitzer wrote:
On 2013-05-10, at 10:39, Paul Strohmeier <paul.strohmeier@gmail.com> wrote:
Bin dafuer auch handies und laptops mit eingebauten webcams zu verbieten...
Wir sollten auch 3D-Drucker verbieten, weil mit denen Feuerwaffen gedruckt werden k�nnten.
Sch�ne Gr��e Andreas
wir haben auch noch spitze scheren und scharfe messer in der k�che. also: heavy machinery wtf.. ITS A DEATH TRAP
Und Coca Cola und überhaupt und sowieso und all die bösen Konzerne! Ich werde mich darum bemühen, dass bei der heutigen GV entschieden wird, dass nur mehr selbst hergestellte Kleidung, selbst angebautes Essen und selbst produzierte Elektronik mitgebracht werden darf. Zuwiderhandelnden wird die Kleidung angezündet, das Essen vergiftet und die Elektronik eingeschmolzen. Das ist das Metalab! Da kann nicht jeder einfach reinkommen und machen was er will, verdammt noch mal!
-----Original Message----- From: metalab-bounces@lists.metalab.at [mailto:metalab- bounces@lists.metalab.at] On Behalf Of Andreas Monitzer Sent: Freitag, 10. Mai 2013 11:09 To: Metalab General Discussion List Subject: Re: [Metalab] Google Glass(es) im Lab verbieten?
On 2013-05-10, at 10:39, Paul Strohmeier <paul.strohmeier@gmail.com> wrote:
Bin dafuer auch handies und laptops mit eingebauten webcams zu verbieten...
Wir sollten auch 3D-Drucker verbieten, weil mit denen Feuerwaffen gedruckt werden könnten.
Schöne Grüße Andreas
Ich bin dafür, dass wir Menschen die Dinge verbieten wollen, verbieten. Cheers, Martin 2013/5/10 Thomas Steinbrenner <thomas@thomas-steinbrenner.net>:
Und Coca Cola und überhaupt und sowieso und all die bösen Konzerne!
Ich werde mich darum bemühen, dass bei der heutigen GV entschieden wird, dass nur mehr selbst hergestellte Kleidung, selbst angebautes Essen und selbst produzierte Elektronik mitgebracht werden darf. Zuwiderhandelnden wird die Kleidung angezündet, das Essen vergiftet und die Elektronik eingeschmolzen.
Das ist das Metalab! Da kann nicht jeder einfach reinkommen und machen was er will, verdammt noch mal!
-----Original Message----- From: metalab-bounces@lists.metalab.at [mailto:metalab- bounces@lists.metalab.at] On Behalf Of Andreas Monitzer Sent: Freitag, 10. Mai 2013 11:09 To: Metalab General Discussion List Subject: Re: [Metalab] Google Glass(es) im Lab verbieten?
On 2013-05-10, at 10:39, Paul Strohmeier <paul.strohmeier@gmail.com> wrote:
Bin dafuer auch handies und laptops mit eingebauten webcams zu verbieten...
Wir sollten auch 3D-Drucker verbieten, weil mit denen Feuerwaffen gedruckt werden könnten.
Schöne Grüße Andreas
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1. Google Glass(es) im Lab ...verbieten? .. zerstoeren..
also bitte. wenn jemand mit einer kamera rumlaeuft und mich stoert das werde ich ihn darauf hinweisen und ihn bitten das geraet auszuschalten oder zumindest nicht so zu verwenden das ich von seiner kamera aufgenommen werde. das mach ich auch wenn leute rumlaufen und fotos von mir machen wenn ich keinen bock auf fotos hab.
2. @List-Admins:
Kann mich jemand auf die intern Mailingliste setzen?
ja nein. das geht automatisch ueber das MOS, dazu musst du erst in der mitgliederdatenbank sein. geht also erst nach dem du mitglied geworden bist. computer says no :( :* -flo
"computer says no" :-D 2013/5/10 overflo <flo@tekstix.com>
1. Google Glass(es) im Lab
...verbieten? .. zerstoeren..
also bitte. wenn jemand mit einer kamera rumlaeuft und mich stoert das werde ich ihn darauf hinweisen und ihn bitten das geraet auszuschalten oder zumindest nicht so zu verwenden das ich von seiner kamera aufgenommen werde. das mach ich auch wenn leute rumlaufen und fotos von mir machen wenn ich keinen bock auf fotos hab.
2. @List-Admins:
Kann mich jemand auf die intern Mailingliste setzen?
ja nein. das geht automatisch ueber das MOS, dazu musst du erst in der mitgliederdatenbank sein. geht also erst nach dem du mitglied geworden bist.
computer says no :(
:* -flo
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leider wieder ein beispiel, wie unsere wahrnehmung der welt funktioniert: sichtbar -> erweckt angst unsichtbar -> wurscht google glass ist bekannt daf�r, dass videos unbemerkt aufgezeichnet werden k�nnen. daher wird unterstellt, dass ein google glass tr�ger auch ungefragt und unbemerkt videos aufzeichnet. das hier: http://www.spygeargadgets.com/ipod-nano-style-mp3-player-spy-camera.html ist weniger bekannt, daher hat niemand den verdacht, dass mit einem mp3 player ungefragt videos aufgezeichnet werden. (das ding kann man BTW f�r ca 20$ �ber china kaufen) �hm - sammelbestellung? bei 10 st�ck sind das insgesamt 211$ incl shipping. wenn jemand das metalab mit einem MP3 player betritt wird automatisch angenommen, dass nix unerw�nschtes passiert. (white list) wenn jemand mit google glass kommt dann ist das automatisch verwerflich (black list) so einfach ist die welt aber nicht. vorgestern hatten wir im lab mit einer kamera gespielt. niemand hatte ein ungutes gef�hl dabei. und h�tte sich jemand mit google glass umgeschaut? h�tten sich dann alle pl�tzlich beobachtet gef�hlt? ich bin pers�nlich gegen einschr�nkungen nur weil etwas misbraucht werden *kann*. das ist keine hacker-kultur sondern angst-kultur. und wozu das f�hrt sehen wir in den US of A und in GB... puh, ich mag gar nicht dran denken, was ich so im augenwinkel an misbrauchsf�higem zeug auf den notebook screens im lab sehe. dabei ist backtrack-linux noch das gelindeste... also: wenn jemand mit google glass ins lab kommt dann werde *ich* deshalb keine paranoia haben. ich empfinde das lab als offenen ort und gehe auch davon aus, dass dort meine privacy nicht garantiert ist. weder digital noch analog. greets, MiKa PS: bis heut abend On 13/05/10/ 04:07, Kevin Holly wrote:
Zwei Dinge, die ich hier jetzt sofort umgehend an euch loswerden m�chte:
1. Google Glass(es) im Lab verbieten?
Am 10.05.2013 04:07, schrieb Kevin Holly:
1. Google Glass(es) im Lab verbieten?
<trollmode> Ich finde wir sollten auch 3D-Drucker verbieten! Ich habe gehört, da kann man gefährliche Waffen daraus bauen. Außerdem, die bösen Netzwerk-sniffing-tools! Zerstört/Formatiert die Laptops! Und sowieso: Wir brauchen Nacktscanner! </trollmode> No, srsly: Solche "Verbote" darf man nicht Technologieabhängig aussprechen sondern das Problem dahinter analysieren und Regeln finden die das Zusammenleben - mit möglichst wenig Einschränkungen für den Einzelnen - für alle angenehm machen. Das Problem ist wohl das unbemerkte Filmen. Wir verbieten auch kein Smartphone obwohl man damit heimlich filmen (oder Audio aufnehmen) könnte. Das selbe gilt für Laptops usw. Ich persönlich halte es zwar für problematisch, wenn unbemerkt und unkontrolliert aufgezeichnet, verbreitet und analysiert wird. Allerdings würde ich deshalb nicht die Technik verbieten die dies ermöglicht. Vorschlag: Ich denke, dass wir uns im Lab (bzw generell) einfach mit Respekt behandeln sollten. Dazu gehört, dass man nicht den Netzwerktraffic mitsnifft oder heimlich mitfilmt. Auf dieser Ebene brauchen wir kein Verbot von Technologie - vor allem wenn die Geräte nicht primär dafür entwickelt sind, andere Leute zu schaden (also, keine Waffen). LG Andi <trollmode> PS: Wir sollten auch Twitter sperren! Mit den OHs werde meinen geistiges Eigentums beraubt! Enteignung! </trollmode>
Andreas Demmelbauer writes:
Am 10.05.2013 04:07, schrieb Kevin Holly:
1. Google Glass(es) im Lab verbieten?
<trollmode>
need. to. resist.
Und sowieso: Wir brauchen Nacktscanner!
nooooooo! *snip*
Ich denke, dass wir uns im Lab (bzw generell) einfach mit Respekt behandeln sollten.
</trollmode>
i lost. ;) -- 'aware water' is an anagram for 'we are at war'
http://news.cnet.com/8301-1023_3-57585713-93/vint-cerf-social-conventions-ha ve-not-kept-up-with-technology/ We will learn.
-----Original Message----- From: metalab-bounces@lists.metalab.at [mailto:metalab- bounces@lists.metalab.at] On Behalf Of Kevin Holly Sent: Freitag, 10. Mai 2013 04:07 To: metalab@lists.metalab.at Subject: [Metalab] Google Glass(es) im Lab verbieten?
Zwei Dinge, die ich hier jetzt sofort umgehend an euch loswerden möchte:
1. Google Glass(es) im Lab verbieten?
Ich werf das hier 'mal so rein:
Nax (ich glaube es war er) hatte vor genau 7 Tagen und ungefähr 16 Stunden genau die gleiche Idee gebracht, ein Hinweisschildchen vor'm Lab anzubringen, dass jegliche Google Glasses zerstört werden, welche im Lab vorgefunden werden. Nun, ok, nicht soo sehr wie Nax es gesagt hat, aber man sollte diejenigen darauf hinweisen, die diese Art von Brille tragen, dass diese im Lab nicht erwünscht ist wäre doch schon sinnvoll, oder? Was haltet ihr davon? Ich persönlich bin ja nicht so der Fan von Videoaufnahmen und schließe mich daher auch leicht an...
2. @List-Admins:
Kann mich jemand auf die intern Mailingliste setzen? Mitgliedformular kommt noch nach (vermutlich heute noch). Mitgliedsbeitrag kommt ab Juni nach. wenn ihr also so nett wärt :) Wenn Reihenfolge lieber umgekehrt, dann auch gut.
lg Fusl
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Hi! Dieser Link befasst sich ein wenig juristisch mit dem Thema: http://rechtsanwalt-schwenke.de/10-punkte-herausforderung-recht-google-glass... lg Intro
On 05/29/2013 08:45 PM, Peter Sattar-Poor wrote:
Hi!
Dieser Link befasst sich ein wenig juristisch mit dem Thema:
http://rechtsanwalt-schwenke.de/10-punkte-herausforderung-recht-google-glass...
Danke. Aus gegebenem Anlass moechte ich trotzdem darauf hinweisen (ohne Ironie) dass deutsches Recht != oesterreichisches Recht. Zwei verschiedene Rechtsraeume. Und wo aus historischen Gruenden Rechtsmaterie aehnlich ist (zb Ehegesetz aus Hitlers Zeit, wiewohl die Materie seither Reformen durchlaufen hat: "Es gilt Guetergemeinschaft auf den Todesfall") wird das voellig unterschiedlich ausgelegt zum Teil - der Satz aus dem Eherecht begruendet in Oesterreich Guetertrennung, denn Guetergemeinschaft existiert ja erst im Fall des Todes eines der Partner, und in .de begruendet er Guetergemeinschaft _bis_ zum Ableben, daher auch die sehr komplizierten Vorgaenge in .de wenn man sich scheiden lassen will, sogar Pensionsansprueche muessen auseinanderdividiert werden etc) Von den voellig unterschiedlichen Urteilen der Gerichte ganz abgesehen. (Noch ein Schmankerl gefaellig? In .de gilt Schweigen im Geschaeftsverkehr als Zustimmung! Naemlich dann, wenn man auf ein falsches Bestaetigungsschreiben zu einem Auftrag nicht richtigstellt. In Oesterreich (richtigerweise) gilt Schweigen nie als Willensaeusserung, schon gar nicht jedoch als Zustimmung zu irgendwas.) Oder oder oder. Laesio enormis hamma ned in .de, mit den absurdesten Argumenten. Umgekehrt gibt es sicher Dinge die einem deutschen Juristen/einer deutschen Juristin komisch vorkommen in .at Die laengere Zeit so ueblichen Verweise auf Nicht-Haftung-fuer-Links auf Websites waren nicht nur deswegen sinnlos weil sie inhaltlich nicht gestimmt haben, sondern doppelt sinnlos weil sie auf ein Urteil eines deutschen (!) Gerichts verwiesen haben. Genausogut koennte man auf ein Jamaikanisches Urteil verweisen. Predigtende Astrid
Mein Beitrag dazu, da ich ja das auch angestachelt habe: auf einem meta*level (!) ist es prinzipiell ja so, dass das Recht an sich immer erst ganz am Schluss einer Entwicklung steht. 10: Zuerst kommt die Innovation (Änderungen, Whatever (!)) und dann erst die damit verbundene Auseinandersetzung. Wenn sich die Gesellschaft dann mal einig wird, wie es gehandhabt werden sollte, wird das als Gesetz festgehalten. Ende. Goto line 10. Klar ist das jetzt super idealistisch, aber es sollte klar sein, dass das Berufen auf Gesetze bei neuen Entwicklungen eigentlich nur kontraproduktiv ist - stattdessen sollte man sich genauer damit auseinandersetzen. H On May 29, 2013 10:24 PM, "Astrid Gruber" <astrid.gruber@nunmehr.at> wrote:
On 05/29/2013 08:45 PM, Peter Sattar-Poor wrote:
Hi!
Dieser Link befasst sich ein wenig juristisch mit dem Thema:
http://rechtsanwalt-schwenke.**de/10-punkte-herausforderung-** recht-google-glass/<http://rechtsanwalt-schwenke.de/10-punkte-herausforderung-recht-google-glass/>
Danke. Aus gegebenem Anlass moechte ich trotzdem darauf hinweisen (ohne Ironie) dass deutsches Recht != oesterreichisches Recht. Zwei verschiedene Rechtsraeume. Und wo aus historischen Gruenden Rechtsmaterie aehnlich ist (zb Ehegesetz aus Hitlers Zeit, wiewohl die Materie seither Reformen durchlaufen hat: "Es gilt Guetergemeinschaft auf den Todesfall") wird das voellig unterschiedlich ausgelegt zum Teil - der Satz aus dem Eherecht begruendet in Oesterreich Guetertrennung, denn Guetergemeinschaft existiert ja erst im Fall des Todes eines der Partner, und in .de begruendet er Guetergemeinschaft _bis_ zum Ableben, daher auch die sehr komplizierten Vorgaenge in .de wenn man sich scheiden lassen will, sogar Pensionsansprueche muessen auseinanderdividiert werden etc) Von den voellig unterschiedlichen Urteilen der Gerichte ganz abgesehen.
(Noch ein Schmankerl gefaellig? In .de gilt Schweigen im Geschaeftsverkehr als Zustimmung! Naemlich dann, wenn man auf ein falsches Bestaetigungsschreiben zu einem Auftrag nicht richtigstellt. In Oesterreich (richtigerweise) gilt Schweigen nie als Willensaeusserung, schon gar nicht jedoch als Zustimmung zu irgendwas.) Oder oder oder. Laesio enormis hamma ned in .de, mit den absurdesten Argumenten. Umgekehrt gibt es sicher Dinge die einem deutschen Juristen/einer deutschen Juristin komisch vorkommen in .at
Die laengere Zeit so ueblichen Verweise auf Nicht-Haftung-fuer-Links auf Websites waren nicht nur deswegen sinnlos weil sie inhaltlich nicht gestimmt haben, sondern doppelt sinnlos weil sie auf ein Urteil eines deutschen (!) Gerichts verwiesen haben. Genausogut koennte man auf ein Jamaikanisches Urteil verweisen.
Predigtende Astrid
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On Wed, May 29, 2013 at 10:23:46PM +0200, Astrid Gruber wrote:
(Noch ein Schmankerl gefaellig? In .de gilt Schweigen im Geschaeftsverkehr als Zustimmung! Naemlich dann, wenn man auf ein falsches Bestaetigungsschreiben zu einem Auftrag nicht richtigstellt. In Oesterreich (richtigerweise) gilt Schweigen nie als Willensaeusserung, schon gar nicht jedoch als Zustimmung zu irgendwas.)
Nur weil ich zufällig drüber bescheid weiß: "nie" ist hier nicht (mehr) zulässig. Seit 1. 1. 2013 müssen "elektronische Rechnungen" nicht mehr signiert werden, damit sie zum Vorsteuerabzug berechtigen. Unter den verbleibenden Voraussetzungen für die Gültigkeit bleibt noch die Zustimmung durch den Rechnungsempfänger. Es steht zwar so nicht im BGBl (AbgÄG 2012), aber alle einschlägigen Erklärungen sind sich einig: Der Rechnungsempfänger muss der Zusendung auf elektronischem Weg zustimmen. Die AGB des Lieferanten sind zu beachten, wo die Übersendung auf elektronischem Weg bereits enthalten sein kann. Auch _konkludente Zustimmung_ (tatsächliches Praktizieren) genügt. [1] Ist das der erste Fall von sowas? hop [1] http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=453395&DstID=0 -- Q.E.Duh.
On 05/30/2013 02:40 AM, Christoph Schindler wrote:
Auch _konkludente Zustimmung_ (tatsächliches Praktizieren) genügt. [1]
Das ist dann m.E. kein Schweigen im rechtlichen Sinn, weil man ja reagiert, also auf - wenn auch nonverbalem Weg - seinen Willen aeussert. Also wenn ich zahle dann hab ich sie akzeptiert, so wie wenn ich ein falsches Bestaetigungsschreiben bekomme und dann nicht, wie vereinbart, die Holzbretter liefere sondern den Elephanten (wie im falschen Bestaetigungsschreiben niedergeschrieben). Kann man aber spaeter immer noch sagen: ungerechtfertigte Bereicherung. Jedenfalls haetten wir immer noch die Schranke der Genehmigungsfaehigkeit (muss mir klar sein aus der Natur Deines Unternehmens dass Du das nicht brauchen _kannst_) und grundsaetzlich der Kausalitaet (gibt's ueberhaupt einen Grund fuer die Rechnung oder schick ich nur Zettel aus und schau wer zahlt). happy days Astrid
On Thu, May 30, 2013 at 06:43:38AM +0200, Astrid Gruber wrote:
On 05/30/2013 02:40 AM, Christoph Schindler wrote:
Auch _konkludente Zustimmung_ (tatsächliches Praktizieren) genügt. [1]
Das ist dann m.E. kein Schweigen im rechtlichen Sinn, weil man ja
Ich bin ja kein Experte, also gesteh ich Dir gern zu, daß Du recht haben magst.
reagiert, also auf - wenn auch nonverbalem Weg - seinen Willen aeussert. Also wenn ich zahle dann hab ich sie akzeptiert, so wie wenn ich ein falsches Bestaetigungsschreiben bekomme und dann nicht, wie vereinbart, die Holzbretter liefere sondern den Elephanten (wie im falschen Bestaetigungsschreiben niedergeschrieben). Kann man aber spaeter immer noch sagen: ungerechtfertigte Bereicherung.
Mooooment! Es geht in keiner Weise um eine Schuld gegenüber dem Lieferanten oder Dienstleister. Die entsteht nicht erst mit der Rechnungslegung und ist sogar unabhängig davon, ob eine Rechnung ausgestellt wird, oder nicht (schon mal vom Würstelstandler eine Rechnung aufgedrängt bekommen?). Es geht allein um die Schuld der Umsatzsteuer bzw. das Recht, sich die Vorsteuer abzuziehen. Wenn ich Dir was verrechne, mir eine Rechnung ausdrucke, dir nicht geb und Du bezahlst ist das vollkommen rechtens, aber Du fallst halt um 20% um. Vor dem 1. 1.: Wenn ich Dir eine unsignierte Rechnung per Email zuschicke, Du sie ausdruckst und in Dir die Vorsteuer abziehst, begehst Du Steuerhinterziehung. Jetzt: wenn ich dir eine unsignierte Rechnung per Email schick und Du sagst nix dazu, dann gilt die vor dem Finanzamt. Wenn Du aber Einspruch erhebst, dann muß ich Dir eine Rechnung per Fax oder Post schicken oder die elektronische Rechnung signieren. Wenn das keine stillschweigende Zustimmung im rechtlichen Sinn ist, dann ist Recht noch dümmer als es eh schon ist. Zwei Fun Facts noch (die jetzt wiiiirklich nix mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun haben): Wenn ich Dir eine Rechnung ausdruck und per Post schick und dann die selbe Rechnung (ohne "Kopie" drauf zu vermerken) per Email schick, könnte die USt. zweimal fällig werden. Wenn ein Installateur für die Stunde Arbeit immer €100,- nimmt, aber von einen Kunden ausnahmsweise nur €50,- dann müssen auf der Rechnung trotzdem €20,- USt. ausgewiesen werden. Ja, 50 + 20% = 70 .
Jedenfalls haetten wir immer noch die Schranke der Genehmigungsfaehigkeit (muss mir klar sein aus der Natur Deines Unternehmens dass Du das nicht brauchen _kannst_) und grundsaetzlich der Kausalitaet (gibt's ueberhaupt einen Grund fuer die Rechnung oder schick ich nur Zettel aus und schau wer zahlt).
Wie oben schon beschrieben: wenn ich betrügerisch Rechnungen ausschick, die ansonsten alle rechtlichen Anforderungen erfüllen, muß ich die ausgewiesene USt. an das FA abführen - egal ob mir die Leute auf den Leim gehen oder nicht. (Modulo Einnahmen-/Ausgabenrechner vs. Bilanzierer natürlich). Wie auch immer... wenn ich mit dem "Stillschweigen" falsch lieg: super! Wenn ich richtig lieg, steht zu hoffen, daß das der Einzelfall bleibt. cheers!hop -- Q.E.Duh.
On Thu, 30 May 2013 14:39:12 +0200 Christoph Schindler wrote:
Wenn ein Installateur für die Stunde Arbeit immer €100,- nimmt, aber von einen Kunden ausnahmsweise nur €50,- dann müssen auf der Rechnung trotzdem €20,- USt. ausgewiesen werden. Ja, 50 + 20% = 70 .
-v sagt wer? Hör ich zum ersten Mal. Rabatt wird ja vor Berechnung der prozentuellen USt abgezogen. cu, Peter
On Thu, May 30, 2013 at 03:49:25PM +0200, Peter Kuhm wrote:
On Thu, 30 May 2013 14:39:12 +0200 Christoph Schindler wrote:
Wenn ein Installateur für die Stunde Arbeit immer €100,- nimmt, aber von einen Kunden ausnahmsweise nur €50,- dann müssen auf der Rechnung trotzdem €20,- USt. ausgewiesen werden. Ja, 50 + 20% = 70 .
-v sagt wer?
Mein Steuerberater. Ich find jetzt aber leider das entsprechende Zitat vom FA nimmer.
Hör ich zum ersten Mal. Rabatt wird ja vor Berechnung der prozentuellen USt abgezogen.
Es geht nicht um einen Rabatt, es geht um Schwarzgeld. Wenn Du einen begründeten Rabatt gewährst, wird wohl kein Steuerprüfer Probleme machen. Aber wenn der Verdacht aufkommt, daß Teile der Leistung schwarz abgegolten worden sind, bist dran. hop -- Q.E.Duh.
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA1 On 05/30/2013 05:01 PM, Christoph Schindler wrote:
On Thu, May 30, 2013 at 03:49:25PM +0200, Peter Kuhm wrote:
On Thu, 30 May 2013 14:39:12 +0200 Christoph Schindler wrote:
Wenn ein Installateur für die Stunde Arbeit immer ?100,- nimmt, aber von einen Kunden ausnahmsweise nur ?50,- dann müssen auf der Rechnung trotzdem ?20,- USt. ausgewiesen werden. Ja, 50 + 20% = 70 .
-v sagt wer?
Mein Steuerberater. Ich find jetzt aber leider das entsprechende Zitat vom FA nimmer.
Ich habe was ähnliches gehört, aber leider auch nie bestätigt. Nach dem, was mir gesagt wurde, geht es darum, dass man eine Leistung nicht zu einem beliebig niedrigen Preis anbieten darf bzw. wenn man es doch tut, trotzdem Steuern danach abführen muss, was ein "angemessener Preis" wäre. Wie die genaue Regelung ausschaut, hab ich aber leider keine Ahnung. -----BEGIN PGP SIGNATURE----- Version: GnuPG v1.4.12 (GNU/Linux) Comment: Using GnuPG with Thunderbird - http://www.enigmail.net/ iQEcBAEBAgAGBQJRp33dAAoJEFVltf5F7MdtLm0H/RwdjgqWgsH04FwVT2zC+9km CaA1Yo6K6dT6DjQ863KDsGIm/D9wjPLjYMvRsmpwEZ7FaomylK6J6s3iDiSzjb9C bOz7mO005bapIrJ/8cw2cAwvdEwU7qSH1Uh+QGXUYfxBMKh2E3gB9vDHSJ5S/wU/ mg2f/2BBnOTo5NCkX+XR5zQyM3VtpYt+M0+6b883k85k/bzuc8FCRzPBCD03rIqB US8r8ceAvagkVt9xUCxBo/DJaBaAhyKCE6xz1Ha6En3F9kl1lKwy2uOpCoXIqNBJ MGn3IsZKFN7FxkPqnp8QgG0fG4JSXvGatNx19RTYwmg3foTX7+puYMfyKgvR1Ws= =4xLw -----END PGP SIGNATURE-----
Interessant. Anscheinend gab es paar Änderungen in der UStG im letzten Jahr: "Es soll eine nach der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie mögliche Option ins österreichische Recht übernommen werden. Danach soll zur Vorbeugung gegen Steuerhinterziehung oder –umgehung und zur Schaffung einer transparenteren Gesetzeslage der Normalwert als neue Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer eingeführt werden. " Mehr unter http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=691007&dstid=0 LG, Esad 2013/5/30 Robert Haas <robert@haasenstall.at> Ich habe was ähnliches gehört, aber leider auch nie bestätigt. Nach
dem, was mir gesagt wurde, geht es darum, dass man eine Leistung nicht zu einem beliebig niedrigen Preis anbieten darf bzw. wenn man es doch tut, trotzdem Steuern danach abführen muss, was ein "angemessener Preis" wäre.
On 2013-05-31 09:23:19 +0200, BDuN@gmx.net wrote:
würde das nicht bedeuten : Preisregulierung - Einheitspreise - Planwirtschaft ?
ich könnte ja mit den Preisen dann ausnahmslos nur mehr nach oben, um nicht präventiv als potentieller Steuerbetrüger eingestuft zu werden und wie konkurrenzfähig bin ich dann noch ? [...]
Mehr unter http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=691007&dstid=0
Nein, denn wie der verlinkte Artikel ausführt, ist das nur dann anzuwenden, | wenn das Entgelt aus außerbetrieblichen Motiven (familiäre oder | freundschaftliche Nahebeziehungen, Gesellschafterstellung oder | gesellschaftliche Verflechtung, Bindungen aufgrund von | Leitungsfunktionen oder Mitgliedschaften, Arbeitgeber-, | Arbeitnehmerverhältnis usw.) vom Normalwert abweicht. Wenn Du mit dem Preis runtergehst, um einen Konkurrenten auszustechen, ist das ein betriebliches Motiv. Wenn Du Deinem Cousin einen "Freundschaftspreis" machst, ist es ein außerbetriebliches. hp -- _ | Peter J. Holzer | Der eigene Verstand bleibt gefühlt messer- |_|_) | Sysadmin WSR | scharf. Aber die restliche Welt blickt's | | | hjp@hjp.at | immer weniger. __/ | http://www.hjp.at/ | -- Matthias Kohrs in desd
On 2013-05-31 02:57:56 +0200, Esad Hajdarevic wrote:
Interessant. Anscheinend gab es paar Änderungen in der UStG im letzten Jahr: [...] Mehr unter http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=691007&dstid=0
Hmm ... | Die Lieferung von Grundstücken [...] nicht von der Normalwertregelung | erfasst. "Hallo, ist dort die Firma WirLiefernAlles? Ich habe da einen Wald in der Steiermark gekauft, ungefähr 2000 Hektar. Können Sie den bitte nach Wien liefern?" SCNR, hp -- _ | Peter J. Holzer | Der eigene Verstand bleibt gefühlt messer- |_|_) | Sysadmin WSR | scharf. Aber die restliche Welt blickt's | | | hjp@hjp.at | immer weniger. __/ | http://www.hjp.at/ | -- Matthias Kohrs in desd
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