Interessant. Anscheinend gab es paar Änderungen in der UStG im letzten Jahr: "Es soll eine nach der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie mögliche Option ins österreichische Recht übernommen werden. Danach soll zur Vorbeugung gegen Steuerhinterziehung oder –umgehung und zur Schaffung einer transparenteren Gesetzeslage der Normalwert als neue Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer eingeführt werden. " Mehr unter http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=691007&dstid=0 LG, Esad 2013/5/30 Robert Haas <robert@haasenstall.at> Ich habe was ähnliches gehört, aber leider auch nie bestätigt. Nach
dem, was mir gesagt wurde, geht es darum, dass man eine Leistung nicht zu einem beliebig niedrigen Preis anbieten darf bzw. wenn man es doch tut, trotzdem Steuern danach abführen muss, was ein "angemessener Preis" wäre.