On 05/30/2013 02:40 AM, Christoph Schindler wrote:
Auch _konkludente Zustimmung_ (tatsächliches Praktizieren) genügt. [1]
Das ist dann m.E. kein Schweigen im rechtlichen Sinn, weil man ja reagiert, also auf - wenn auch nonverbalem Weg - seinen Willen aeussert. Also wenn ich zahle dann hab ich sie akzeptiert, so wie wenn ich ein falsches Bestaetigungsschreiben bekomme und dann nicht, wie vereinbart, die Holzbretter liefere sondern den Elephanten (wie im falschen Bestaetigungsschreiben niedergeschrieben). Kann man aber spaeter immer noch sagen: ungerechtfertigte Bereicherung. Jedenfalls haetten wir immer noch die Schranke der Genehmigungsfaehigkeit (muss mir klar sein aus der Natur Deines Unternehmens dass Du das nicht brauchen _kannst_) und grundsaetzlich der Kausalitaet (gibt's ueberhaupt einen Grund fuer die Rechnung oder schick ich nur Zettel aus und schau wer zahlt). happy days Astrid