On Thu, May 30, 2013 at 03:49:25PM +0200, Peter Kuhm wrote:
On Thu, 30 May 2013 14:39:12 +0200 Christoph Schindler wrote:
Wenn ein Installateur für die Stunde Arbeit immer €100,- nimmt, aber von einen Kunden ausnahmsweise nur €50,- dann müssen auf der Rechnung trotzdem €20,- USt. ausgewiesen werden. Ja, 50 + 20% = 70 .
-v sagt wer?
Mein Steuerberater. Ich find jetzt aber leider das entsprechende Zitat vom FA nimmer.
Hör ich zum ersten Mal. Rabatt wird ja vor Berechnung der prozentuellen USt abgezogen.
Es geht nicht um einen Rabatt, es geht um Schwarzgeld. Wenn Du einen begründeten Rabatt gewährst, wird wohl kein Steuerprüfer Probleme machen. Aber wenn der Verdacht aufkommt, daß Teile der Leistung schwarz abgegolten worden sind, bist dran. hop -- Q.E.Duh.