Hallo, gerade war eine Dame der GIS [1] bei mir. Ich wollte sie mit dem Hinweis, dass ich weder ein Radio- noch ein Fernsehgerät besitze wieder wegschicken. Darauf meinte sie, dass seit kurzem auch für einen Internet-Fähigen PC die Radio-Gebühr zu entrichten sei, weil alle ORF Radioprogramme per Internet empfangbar wären. Auf der GIS-Webseite steht auch etwas schwammig formuliert 'Eine eventuelle Gebührenpflicht für einen "Internet-PC" bezieht sich daher nur auf den Empfang von Radioprogrammen.' [2] Damit mein PC jetzt nicht zum Radio wird, hab ich auf meinem Router gleich mal alle Verbindungen zu den Radio-Streaming-Servern des ORF blockiert. So ist sichergestellt, dass ich nicht mal "versehentlich" ein ORF Radioprogramm höre. Ich habe auch vor, das der GIS so mitzuteilen. Meine Frage: Hat hier jemand Erfahrung gemacht bzw. kennt die aktuelle rechtliche Lage? Insbesondere, gibt es aktuelle Urteile (oder Erkenntnisse oder wie auch immer man das im Juristendeutsch nennt) dazu? So beim Googlen bin ich auf keine wirklich überzeugenden Informationen gestoßen, deswegen frage ich hier. Aja, und bitte keine Kommentare wie "hättest gar nicht aufgemacht" usw., weil darum geht's mir gar nicht. Sondern darum, dass ich es prinzipiell eine bodenlose Unverschämtheit empfinde, für einen Internetanschluss die Rundfunkgebühr erheben zu wollen. Danke und Grüße! Georg [1] https://www.gis.at/ [2] https://www.gis.at/fragen-antworten/anmeldung/
also wenn man eine Verbindung ins Netz hat bedeutet das, dass man auch gleichzeitig solche Service theoretisch nutzen könnte. Meiner Erfahrung nach werden diese Daten, ob Anschluss oder nicht vorhanden sind, im jeweiligen Haushalt direkt an GIS oder in .DE GIZ übermittelt Damit erübrigt sich natürlich die Geschichte mit "nicht aufmachen" bzw. "herein lassen". Wenn Du die Leute schon vor bzw. in der Wohnung hattest, wird Dir, wenn Du ein gesetzestreuer Bürger bist, keine andere Wahl bleiben als zu blechen. Persönlich hatte ich noch nie Kontakt mit solchen Gestalten, das liegt aber wahrscheinlich daran, dass ich meistens "off the radar" bin. ¯\_(ツ)_/ -Pit: On Sep 2, 2013, at 11:38 PM, Georg Lippitsch wrote:
Hallo,
gerade war eine Dame der GIS [1] bei mir. Ich wollte sie mit dem Hinweis, dass ich weder ein Radio- noch ein Fernsehgerät besitze wieder wegschicken. Darauf meinte sie, dass seit kurzem auch für einen Internet-Fähigen PC die Radio-Gebühr zu entrichten sei, weil alle ORF Radioprogramme per Internet empfangbar wären.
Auf der GIS-Webseite steht auch etwas schwammig formuliert 'Eine eventuelle Gebührenpflicht für einen "Internet-PC" bezieht sich daher nur auf den Empfang von Radioprogrammen.' [2]
Damit mein PC jetzt nicht zum Radio wird, hab ich auf meinem Router gleich mal alle Verbindungen zu den Radio-Streaming-Servern des ORF blockiert. So ist sichergestellt, dass ich nicht mal "versehentlich" ein ORF Radioprogramm höre. Ich habe auch vor, das der GIS so mitzuteilen.
Meine Frage: Hat hier jemand Erfahrung gemacht bzw. kennt die aktuelle rechtliche Lage? Insbesondere, gibt es aktuelle Urteile (oder Erkenntnisse oder wie auch immer man das im Juristendeutsch nennt) dazu? So beim Googlen bin ich auf keine wirklich überzeugenden Informationen gestoßen, deswegen frage ich hier.
Aja, und bitte keine Kommentare wie "hättest gar nicht aufgemacht" usw., weil darum geht's mir gar nicht. Sondern darum, dass ich es prinzipiell eine bodenlose Unverschämtheit empfinde, für einen Internetanschluss die Rundfunkgebühr erheben zu wollen.
Danke und Grüße!
Georg
[1] https://www.gis.at/ [2] https://www.gis.at/fragen-antworten/anmeldung/
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Meiner Erfahrung nach werden diese Daten, ob Anschluss oder nicht vorhanden sind, im jeweiligen Haushalt direkt an GIS oder in .DE GIZ übermittelt
Grösster Adressdatenhändler sind die Meldeämter. Dagegen kann teilweise Einspruch erhoben werden: http://www5.azol.de/pdf/Mediengesetz_Antrag-auf-Auskunfts-Uebermittlungssper... Das passende Formular für .at habe ich jetzt nicht gefunden. vg, nickless
richtig -- der analoge Opt-out, sozusagen, hatte ich ganz vergessen. Vielen Dank für den Link. greetz -Pit On Sep 3, 2013, at 12:33 AM, Benjamin Klemencic wrote:
Meiner Erfahrung nach werden diese Daten, ob Anschluss oder nicht vorhanden sind, im jeweiligen Haushalt direkt an GIS oder in .DE GIZ übermittelt
Grösster Adressdatenhändler sind die Meldeämter. Dagegen kann teilweise Einspruch erhoben werden: http://www5.azol.de/pdf/Mediengesetz_Antrag-auf-Auskunfts-Uebermittlungssper... Das passende Formular für .at habe ich jetzt nicht gefunden.
vg, nickless
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der link ist sinnlos für .at bei uns gibt es fürs ZMR eine sog "Auskunftssperre", für die man ein "begründetes Interesse glaubhaft nachweisen muss". Stichwort: "formloser Antrag" -> völlig im Ermessen der Behörde, ob dem Antrag stattgegeben wird. (DAS wirkt aber dann allenfalls auch gegen die GIS!!) http://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/verwaltung/meldeservice/auskunfts... meldeauskunft kann ja auch jeder über jeden machen. kost 3 € und geht easy online... *brrr* https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/94/Seite.940000.html interessant, aber off-topic: ich hab mich mal bei $partei beschwert, dass ich persönlich adressierte wahlwerbung bekomme, und einen antrag auf auskunft (§ 4 Z 3 DSG 2000) gestellt, und die haben mir geantwortet, dass sie meine daten aus der "Zentralen Wählerevidenz" haben, und dass alle parteien für zwecke der wahlwerbung darauf zugriff haben. OPT-Out gibts da dann überhaupt keines. nichtmal so ein theoretisches wie oben erwähnt. und wie $partei mit den daten umgeht, möcht ich garnicht wissen.... word-serienbrief marsch. im prinzip ist das ja ein "durchschlag" vom zmr, ohne minderjährige oder leute die halt kein wahlrecht haben. ich hab mich gewundert..... ob die GIS da auch zugriff drauf hat? :) lg, Uli Am 3. September 2013 09:05 schrieb Pit Tenenbaum <6zb89n4ftb7ce@gmail.com>:
richtig -- der analoge Opt-out, sozusagen, hatte ich ganz vergessen. Vielen Dank für den Link.
greetz -Pit
On Sep 3, 2013, at 12:33 AM, Benjamin Klemencic wrote:
Meiner Erfahrung nach werden diese Daten, ob Anschluss oder nicht vorhanden sind, im jeweiligen Haushalt direkt an GIS oder in .DE GIZ übermittelt
Grösster Adressdatenhändler sind die Meldeämter. Dagegen kann teilweise Einspruch erhoben werden: http://www5.azol.de/pdf/Mediengesetz_Antrag-auf-Auskunfts-Uebermittlungssper... Das passende Formular für .at habe ich jetzt nicht gefunden.
vg, nickless
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Na also wenn der Internetprovider irgendwelche Kundendaten weitergibt würde ich den Kündigen. Die GiS klappert alle ZMR-gemeldeten Wohnsitze ab, bei denen nicht das volle Programm (=TV+Radio) angemeldet ist. Da sagt man dann einfach "Hab kan Fernsehr oder Radio, Internet nur in der Arbeit, Smartphone ist Diensthandy" und auf Wiederschauen. Ich bin der Meinung der Staat muss Qualitätsrundfunk aus Steuergeld finanzieren und keine schwachsinnigen Gebühren einheben. Leider ist ersteres in Ö zu vermissen (kleine Ausnahme Ö1, aber die bekommen auch kein großes Stück vom Kuchen) und letzteres halt üblich. lg! Maritn On 02.09.2013 23:54, Pit Tenenbaum wrote:
also wenn man eine Verbindung ins Netz hat bedeutet das, dass man auch gleichzeitig solche Service theoretisch nutzen könnte.
Meiner Erfahrung nach werden diese Daten, ob Anschluss oder nicht vorhanden sind, im jeweiligen Haushalt direkt an GIS oder in .DE GIZ übermittelt
Damit erübrigt sich natürlich die Geschichte mit "nicht aufmachen" bzw. "herein lassen". Wenn Du die Leute schon vor bzw. in der Wohnung hattest, wird Dir, wenn Du ein gesetzestreuer Bürger bist, keine andere Wahl bleiben als zu blechen.
Persönlich hatte ich noch nie Kontakt mit solchen Gestalten, das liegt aber wahrscheinlich daran, dass ich meistens "off the radar" bin. ¯\_(ツ)_/ -Pit:
On Sep 2, 2013, at 11:38 PM, Georg Lippitsch wrote:
Hallo,
gerade war eine Dame der GIS [1] bei mir. Ich wollte sie mit dem Hinweis, dass ich weder ein Radio- noch ein Fernsehgerät besitze wieder wegschicken. Darauf meinte sie, dass seit kurzem auch für einen Internet-Fähigen PC die Radio-Gebühr zu entrichten sei, weil alle ORF Radioprogramme per Internet empfangbar wären.
Auf der GIS-Webseite steht auch etwas schwammig formuliert 'Eine eventuelle Gebührenpflicht für einen "Internet-PC" bezieht sich daher nur auf den Empfang von Radioprogrammen.' [2]
Damit mein PC jetzt nicht zum Radio wird, hab ich auf meinem Router gleich mal alle Verbindungen zu den Radio-Streaming-Servern des ORF blockiert. So ist sichergestellt, dass ich nicht mal "versehentlich" ein ORF Radioprogramm höre. Ich habe auch vor, das der GIS so mitzuteilen.
Meine Frage: Hat hier jemand Erfahrung gemacht bzw. kennt die aktuelle rechtliche Lage? Insbesondere, gibt es aktuelle Urteile (oder Erkenntnisse oder wie auch immer man das im Juristendeutsch nennt) dazu? So beim Googlen bin ich auf keine wirklich überzeugenden Informationen gestoßen, deswegen frage ich hier.
Aja, und bitte keine Kommentare wie "hättest gar nicht aufgemacht" usw., weil darum geht's mir gar nicht. Sondern darum, dass ich es prinzipiell eine bodenlose Unverschämtheit empfinde, für einen Internetanschluss die Rundfunkgebühr erheben zu wollen.
Danke und Grüße!
Georg
[1] https://www.gis.at/ [2] https://www.gis.at/fragen-antworten/anmeldung/
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On Mon, 2013-09-02 at 23:54 +0200, Pit Tenenbaum wrote:
also wenn man eine Verbindung ins Netz hat bedeutet das, dass man auch gleichzeitig solche Service theoretisch nutzen könnte.
Es gibt BTW (alte) OGH-Urteile, daß man auch die Gebühr zahlen muß, wenn man gar kein ORF-Programm empfangen kann. In Tirol (und vermutlich woanders auch) gab/gibt es Ecken, wo man einzelne ORF-Programme über terrestrische Sender nicht empfangen kann. Trotzdem mußt die volle Gebühr zahlen .... Und du mußt zahlen, wenn sich in deinem Haushalt ein funktionierender Tuner befindet - auch wenn der in einem original verpackten Karton steckt oder Du damit nie ORF-Programme siehst. Deshalb versucht "die Politik" das auch auf eine (ORF-)Steuer umzubauen und die GIS-Ecke auch die Streaming-Angebote reinzunehmen.
Meiner Erfahrung nach werden diese Daten, ob Anschluss oder nicht vorhanden sind,
Vor einigen Jahrzehnten hat Telekabel ohne dem damaligen Äquivalent einer GIS-Anmeldung nichts gemacht .....
im jeweiligen Haushalt direkt an GIS oder in .DE GIZ übermittelt
Das brauchen die nicht - als Nachfolgeorganisation einer Behörde werden die Meldedaten immer noch "einfach so" bekommen (z.B. wird der immer noch behördliche Teil die anfordern können und dem Subunternehmen zur Verfügung stellen bzw. eine Liste besonders interessanter Adressen .....) und jede Wohnung, wo nicht gezahlt wird, wird regelmäßig besucht und nachgefragt. I.Ü. ist das GIS längst eine ganz normale Firma (weil privatisiert) und deren Erfüllungsgehilfen/Mitarbeiter/... müssen deshalb nicht in die Räumlichkeiten gelassen werden. ad "Adreßhandel durch die Meldeämter": Ja, ist bekannt. Allerdings wüßte ich nicht, daß es opt-out in .at gäbe ..... Bernd -- Bernd Petrovitsch Email : bernd@petrovitsch.priv.at LUGA : http://www.luga.at
Am 02.09.2013 um 23:38 schrieb "Georg Lippitsch" <georg.lippitsch@gmx.at>:
Hallo,
gerade war eine Dame der GIS [1] bei mir. Ich wollte sie mit dem Hinweis, dass ich weder ein Radio- noch ein Fernsehgerät besitze wieder wegschicken. Darauf meinte sie, dass seit kurzem auch für einen Internet-Fähigen PC die Radio-Gebühr zu entrichten sei, weil alle ORF Radioprogramme per Internet empfangbar wären.
Auf der GIS-Webseite steht auch etwas schwammig formuliert 'Eine eventuelle Gebührenpflicht für einen "Internet-PC" bezieht sich daher nur auf den Empfang von Radioprogrammen.' [2]
Rundfunk ist das Schlüsselwort, das Internet ist kein Rundfunk weil du dort ja explizit Daten anfordern musst und diese nicht die ganze Zeit als elektromagnetische Wellen empängst. TV oder Radiokarte im Computer machen das Ding dann aber rundfunktauglich.
Da steht aber in der Wikipedia aber was anderes: https://de.wikipedia.org/wiki/Broadcast :) (jaja man muss es wohl trotzdem anfordern) Wie auch immer, ich finde die spannendere Diskussion ist eine Ebene höher, nämlich ob "Rundfunk" oder wie auch immer man es nennen mag, nicht eine Staatsfunktion wie zb Gehsteige oder das Gesundheitssystem sein sollten. lg! M On 03.09.2013 08:44, Thomas R. Koll wrote: Rundfunk ist das Schlüsselwort, das Internet ist kein Rundfunk
meines Wissens ist eh in AT eine TV Haushaltsabhabe geplant- egal ob Du es nutzen kannst oder willst oder auch nicht lG Regine Envoyé de mon iPhone Le 3 sept. 2013 à 10:23, Martin M <neocaridina.heteropoda@yahoo.it> a écrit :
Da steht aber in der Wikipedia aber was anderes: https://de.wikipedia.org/wiki/Broadcast :) (jaja man muss es wohl trotzdem anfordern)
Wie auch immer, ich finde die spannendere Diskussion ist eine Ebene höher, nämlich ob "Rundfunk" oder wie auch immer man es nennen mag, nicht eine Staatsfunktion wie zb Gehsteige oder das Gesundheitssystem sein sollten.
lg! M
On 03.09.2013 08:44, Thomas R. Koll wrote:
Rundfunk ist das Schlüsselwort, das Internet ist kein Rundfunk
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Ich finde diese Unterhaltung ganz komisch; in Irland kommt bald eine TV Haushaltsabgabe nach den Deutschen Model, und der verantwortliche Minister glaubt, dass es in Irland kein Cavemen gibt. http://www.irishtimes.com/culture/media/ireland-free-of-cavemen-rabbitte-ass... http://www.irishtimes.com/news/politics/i-wouldn-t-agree-with-cavewoman-desc... Hoffentlich werden die Richter diese so-genannte ‘Abgabe’ (aka Steuer) absagen, beide hier in Österreich und in Irland, diese Abgabe ist total unfair. Lg Fionn c'est moi <dioxin@gmx.at> writes:
meines Wissens ist eh in AT eine TV Haushaltsabhabe geplant- egal ob Du es nutzen kannst oder willst oder auch nicht
lG Regine
Envoyé de mon iPhone
Le 3 sept. 2013 à 10:23, Martin M <neocaridina.heteropoda@yahoo.it> a écrit :
Da steht aber in der Wikipedia aber was anderes: https://de.wikipedia.org/wiki/Broadcast :) (jaja man muss es wohl trotzdem anfordern)
Wie auch immer, ich finde die spannendere Diskussion ist eine Ebene höher, nämlich ob "Rundfunk" oder wie auch immer man es nennen mag, nicht eine Staatsfunktion wie zb Gehsteige oder das Gesundheitssystem sein sollten.
lg! M
On 03.09.2013 08:44, Thomas R. Koll wrote:
Rundfunk ist das Schlüsselwort, das Internet ist kein Rundfunk
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On Die, 2013-09-03 at 11:21 +0200, c'est moi wrote:
meines Wissens ist eh in AT eine TV Haushaltsabhabe geplant- egal ob Du es nutzen kannst oder willst oder auch nicht
Yup, damit auch die zahlen müssen, die wirklich nicht fernsehen. Das baut auch für die Zukunft vor, wenn man zu Hause einen "Online-Streaming-Fernseher" hat (C64-Monitor anyone?), wo der Sender genau 1 Programm (pro Gerät) streamt (a la Telekom/A1/wie-immer-die-diese-Woche-heißen) und man zu Hause auch keinen Tuner mehr braucht und damit eigentlich auch nicht mehr GIS zahlen muß. Wenn man das weiterdenkt, dann kann man selbiges mit einem (eigenen) Streaming-Server im Ausland auch erreichen .... MfG, Bernd -- Bernd Petrovitsch Email : bernd@petrovitsch.priv.at LUGA : http://www.luga.at
Super! Ich habe seit 12 Jahren keine Glotze mehr und dann muss ich was zahlen... ggggg Am 04.09.2013 11:52, schrieb Bernd Petrovitsch:
On Die, 2013-09-03 at 11:21 +0200, c'est moi wrote:
meines Wissens ist eh in AT eine TV Haushaltsabhabe geplant- egal ob Du es nutzen kannst oder willst oder auch nicht Yup, damit auch die zahlen müssen, die wirklich nicht fernsehen.
Das baut auch für die Zukunft vor, wenn man zu Hause einen "Online-Streaming-Fernseher" hat (C64-Monitor anyone?), wo der Sender genau 1 Programm (pro Gerät) streamt (a la Telekom/A1/wie-immer-die-diese-Woche-heißen) und man zu Hause auch keinen Tuner mehr braucht und damit eigentlich auch nicht mehr GIS zahlen muß. Wenn man das weiterdenkt, dann kann man selbiges mit einem (eigenen) Streaming-Server im Ausland auch erreichen ....
MfG, Bernd
-- Andreas Faerber Rosenheim 65, A- 9805 Baldramsdorf (Kärnten) und Wien 15, Storchengasse 23/16 Tel: +43 (0) 676 5227712 Email: info@altertuemliches.at Web: www.AltertuemLiches.at
ich weiß, die gebühreneinhebung ist gesetzlich gedeckt. aber dass so ein gesetz vor dem verfassungsgericht standhält, wundert mich schon. es müssen ja auch nicht alle autofahrer eine autobahnvignette haben, sondern nur die, die die autobahn auch verwenden. rein praktisch gesehen, liegt es vermutlich daran, dass niemand nachprüfen kann, wer orf-streams konsumiert und wer nicht... aber ob das ausreicht, um pauschal mal von jedem anzunehmen, der einen computer hat, dass er damit ORF streams konsumiert, will ich nicht einsehen. und die gebühr ist definitiv fürs konsumieren und nicht fürs potentielle konsumieren können... lg marius. Am 4. September 2013 20:11 schrieb Andreas Faerber - Altertuemliches.at < info@altertuemliches.at>:
Super! Ich habe seit 12 Jahren keine Glotze mehr und dann muss ich was zahlen...
ggggg
Am 04.09.2013 11:52, schrieb Bernd Petrovitsch:
On Die, 2013-09-03 at 11:21 +0200, c'est moi wrote:
meines Wissens ist eh in AT eine TV Haushaltsabhabe geplant- egal ob Du es nutzen kannst oder willst oder auch nicht
Yup, damit auch die zahlen müssen, die wirklich nicht fernsehen.
Das baut auch für die Zukunft vor, wenn man zu Hause einen "Online-Streaming-Fernseher" hat (C64-Monitor anyone?), wo der Sender genau 1 Programm (pro Gerät) streamt (a la Telekom/A1/wie-immer-die-**diese-Woche-heißen) und man zu Hause auch keinen Tuner mehr braucht und damit eigentlich auch nicht mehr GIS zahlen muß. Wenn man das weiterdenkt, dann kann man selbiges mit einem (eigenen) Streaming-Server im Ausland auch erreichen ....
MfG, Bernd
-- Andreas Faerber Rosenheim 65, A- 9805 Baldramsdorf (Kärnten) und Wien 15, Storchengasse 23/16 Tel: +43 (0) 676 5227712 Email: info@altertuemliches.at Web: www.AltertuemLiches.at
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bzw. die radiogeb�hr zahle seit jahren schon und sie haben mal nachgefragt und ich habe gesagt ich sehe kein fern und seit damals habe ich nichts mehr geh�rt :-) Am 04.09.2013 20:36, schrieb marius schebella:
ich wei�, die geb�hreneinhebung ist gesetzlich gedeckt. aber dass so ein gesetz vor dem verfassungsgericht standh�lt, wundert mich schon. es m�ssen ja auch nicht alle autofahrer eine autobahnvignette haben, sondern nur die, die die autobahn auch verwenden. rein praktisch gesehen, liegt es vermutlich daran, dass niemand nachpr�fen kann, wer orf-streams konsumiert und wer nicht... aber ob das ausreicht, um pauschal mal von jedem anzunehmen, der einen computer hat, dass er damit ORF streams konsumiert, will ich nicht einsehen. und die geb�hr ist definitiv f�rs konsumieren und nicht f�rs potentielle konsumieren k�nnen... lg marius.
Am 4. September 2013 20:11 schrieb Andreas Faerber - Altertuemliches.at <info@altertuemliches.at <mailto:info@altertuemliches.at>>:
Super! Ich habe seit 12 Jahren keine Glotze mehr und dann muss ich was zahlen...
ggggg
Am 04.09.2013 11:52, schrieb Bernd Petrovitsch:
On Die, 2013-09-03 at 11:21 +0200, c'est moi wrote:
meines Wissens ist eh in AT eine TV Haushaltsabhabe geplant- egal ob Du es nutzen kannst oder willst oder auch nicht
Yup, damit auch die zahlen m�ssen, die wirklich nicht fernsehen.
Das baut auch f�r die Zukunft vor, wenn man zu Hause einen "Online-Streaming-Fernseher" hat (C64-Monitor anyone?), wo der Sender genau 1 Programm (pro Ger�t) streamt (a la Telekom/A1/wie-immer-die-diese-Woche-hei�en) und man zu Hause auch keinen Tuner mehr braucht und damit eigentlich auch nicht mehr GIS zahlen mu�. Wenn man das weiterdenkt, dann kann man selbiges mit einem (eigenen) Streaming-Server im Ausland auch erreichen ....
MfG, Bernd
-- Andreas Faerber Rosenheim 65, A- 9805 Baldramsdorf (K�rnten) und Wien 15, Storchengasse 23/16 Tel: +43 (0) 676 5227712 <tel:%2B43%20%280%29%20676%205227712> Email: info@altertuemliches.at <mailto:info@altertuemliches.at> Web: www.AltertuemLiches.at <http://www.AltertuemLiches.at>
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um noch ein wenig etwas zur diskussion grundsätzlich beizutragen: (disclaimer: IANAL) die GIS ist der meinung, dass für am internet hängende PCs eine gebühr nach rundfunkgebührengesetz zu entrichten sei. das schreibt sie natürlich auch auf die webseite, aber ausjudiziert ist das noch nicht. zumindest in einem fall ist es gelungen, einen entsprechenden GIS-bescheid aufzuheben. allerdings taugt dieser fall nicht als präzedenz, da die begründung nicht präzise genug formuliert war. zitat heise.de: »Die Frage, ob Computer mit Internetzugang juristisch Rundfunkempfangsgeräte sind, wird nur indirekt dadurch beantwortet, dass trotz Multimedia-Laptops keine Gebührenpflicht angenommen wird.« in diesem sinne könnte man beispielsweise eine strategie entwickeln, bei der die direkte frage nach dem PC ausgewichen wird, indem man etwas in der art sagt wie: "ich habe meiner meinung nach keine rundfunkempfangsgeräte im juristischen sinn, und nur für diese müsste ich GIS-gebühr bezahlen". eine solche antwort könnte man im bedarfsfall ja ein paar mal wiederholen, sie taugt als reaktion auf recht viele mögliche fragen. eventuelle vorhalte, dass PCs auch als empfangsgeräte gelten, könnte man dann mit dem hinweis auf "juristischen sinn" im formulierten satz begegnen und festhalten, dass das durchaus umstritten ist, und dass jedem unternehmen natürlich auch die privatmeinung zusteht, was da dazugehört, wie eine solche privatmeinung auch einem selber zusteht. damit würde man vielleicht auch keine falschen angaben machen (was nämlich seinerseits strafbar wäre und bis zu 2.000 euro kosten kann). aber ich wiederhole: IANAL. den GIS-mitarbeiter/innen muss jedenfalls KEIN zugang gewährt werden. dieser kann zwar behördlich erwirkt werden, aber einfach so geht gar nix. nachzulesen ist das alles übrigens über wikipedia und die dort verlinkten quellen. ich hoffe, damit ist die eigentliche frage erstmal beantwortet. grs prg On 2.9.2013, at 23:38, "Georg Lippitsch" <georg.lippitsch@gmx.at> wrote:
Hallo,
gerade war eine Dame der GIS [1] bei mir. Ich wollte sie mit dem Hinweis, dass ich weder ein Radio- noch ein Fernsehgerät besitze wieder wegschicken. Darauf meinte sie, dass seit kurzem auch für einen Internet-Fähigen PC die Radio-Gebühr zu entrichten sei, weil alle ORF Radioprogramme per Internet empfangbar wären.
Auf der GIS-Webseite steht auch etwas schwammig formuliert 'Eine eventuelle Gebührenpflicht für einen "Internet-PC" bezieht sich daher nur auf den Empfang von Radioprogrammen.' [2]
Damit mein PC jetzt nicht zum Radio wird, hab ich auf meinem Router gleich mal alle Verbindungen zu den Radio-Streaming-Servern des ORF blockiert. So ist sichergestellt, dass ich nicht mal "versehentlich" ein ORF Radioprogramm höre. Ich habe auch vor, das der GIS so mitzuteilen.
Meine Frage: Hat hier jemand Erfahrung gemacht bzw. kennt die aktuelle rechtliche Lage? Insbesondere, gibt es aktuelle Urteile (oder Erkenntnisse oder wie auch immer man das im Juristendeutsch nennt) dazu? So beim Googlen bin ich auf keine wirklich überzeugenden Informationen gestoßen, deswegen frage ich hier.
Aja, und bitte keine Kommentare wie "hättest gar nicht aufgemacht" usw., weil darum geht's mir gar nicht. Sondern darum, dass ich es prinzipiell eine bodenlose Unverschämtheit empfinde, für einen Internetanschluss die Rundfunkgebühr erheben zu wollen.
Danke und Grüße!
Georg
[1] https://www.gis.at/ [2] https://www.gis.at/fragen-antworten/anmeldung/
_______________________________________________ Metalab mailing list Metalab@lists.metalab.at https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab
::DVR 0005886:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: It's preposterous that we as people in the software business all come together at the same conference - as if we really had anything in common. It's like having a plastics conference where the people who make those green army men sit around talking to the guys who make artificial heart valves. It's all plastic, right? [Tim Lister]
Aus gegebenem Anlass wiederhole ich meinen periodisch geauesserten Satz: Es ist voellig belanglos was heise schreibt, weil sie (ausser es wird explizit erwaehnt) ueber die rechtliche Situation in .de schreiben und die in .at nicht gilt. Genausogut koennte man wired zitieren. Die wikipedia zu .at-rechtlichen Sachen wuerde ich noch nicht mal als "ambitioniert" bezeichnen. predigtdienstende Astrid
2013/9/5 Astrid Gruber <astrid.gruber@nunmehr.at>
Aus gegebenem Anlass wiederhole ich meinen periodisch geauesserten Satz: Es ist voellig belanglos was heise schreibt, weil sie (ausser es wird explizit erwaehnt) ueber die rechtliche Situation in .de schreiben und die in .at nicht gilt.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/GIS-verliert-Wiener-Internetnutzer-mu...
okay, es bildet sich hier also ein Erfa Kreis zum Thema GIS/.at Frage: In wie weit sind jene Konsequenzen für die Listenteilnehmer relevant? Wer von Euch bezahlt regelmässig GIS? Ich habe in Deutschland, sowie in Österreich noch keine GIS bezahlt. Liegt das nun an meinem inkonsistenten Lebensstil oder warum fallen manche Menschen nicht in diese "Problematik"? Grundsätzlich geht es ja hier bei um das Problem, dass wenn eine Person X einen Computer besitzt, die Möglichkeit zum Empfang jener gebührenpflichtigen Inhalten besteht. Dieses scheint mir doch irgendwie verfassungswidrig. Allerdings möchte ich mich nicht auf irgendwelche Gesetze beziehen. Kann es sein das in Österreich dieses Thema noch zu wenig diskutiert wurde? die meisten Beiträge zu diesem Thema handeln von GIZ/.de Besteht da vielleicht Nachholbedarf hier? greetz. -Pi.t
Kleines Update zwecks Anlassfall zu einer etwas zur�ckliegenden Diskussion hier; Bei mir stand heute die GIS vor der T�re und zog zwar sichtlich unbefriedigt aber wohl auch ohne Handhabe wieder ab: "Nein, kein TV, kein Radio." � "Und haben Sie Internet?" � "Ja, Arbeitslaptop, online via Arbeitshandy." lg! Clara Am 04.09.13 20:29, schrieb peter purgathofer:
um noch ein wenig etwas zur diskussion grunds�tzlich beizutragen: (disclaimer: IANAL)
die GIS ist der meinung, dass f�r am internet h�ngende PCs eine geb�hr nach rundfunkgeb�hrengesetz zu entrichten sei. das schreibt sie nat�rlich auch auf die webseite, aber ausjudiziert ist das noch nicht.
zumindest in einem fall ist es gelungen, einen entsprechenden GIS-bescheid aufzuheben. allerdings taugt dieser fall nicht als pr�zedenz, da die begr�ndung nicht pr�zise genug formuliert war. zitat heise.de: �Die Frage, ob Computer mit Internetzugang juristisch Rundfunkempfangsger�te sind, wird nur indirekt dadurch beantwortet, dass trotz Multimedia-Laptops keine Geb�hrenpflicht angenommen wird.�
in diesem sinne k�nnte man beispielsweise eine strategie entwickeln, bei der die direkte frage nach dem PC ausgewichen wird, indem man etwas in der art sagt wie: "ich habe meiner meinung nach keine rundfunkempfangsger�te im juristischen sinn, und nur f�r diese m�sste ich GIS-geb�hr bezahlen". eine solche antwort k�nnte man im bedarfsfall ja ein paar mal wiederholen, sie taugt als reaktion auf recht viele m�gliche fragen. eventuelle vorhalte, dass PCs auch als empfangsger�te gelten, k�nnte man dann mit dem hinweis auf "juristischen sinn" im formulierten satz begegnen und festhalten, dass das durchaus umstritten ist, und dass jedem unternehmen nat�rlich auch die privatmeinung zusteht, was da dazugeh�rt, wie eine solche privatmeinung auch einem selber zusteht.
damit w�rde man vielleicht auch keine falschen angaben machen (was n�mlich seinerseits strafbar w�re und bis zu 2.000 euro kosten kann). aber ich wiederhole: IANAL.
den GIS-mitarbeiter/innen muss jedenfalls KEIN zugang gew�hrt werden. dieser kann zwar beh�rdlich erwirkt werden, aber einfach so geht gar nix.
nachzulesen ist das alles �brigens �ber wikipedia und die dort verlinkten quellen.
ich hoffe, damit ist die eigentliche frage erstmal beantwortet.
grs prg
On 2.9.2013, at 23:38, "Georg Lippitsch" <georg.lippitsch@gmx.at> wrote:
Hallo,
gerade war eine Dame der GIS [1] bei mir. Ich wollte sie mit dem Hinweis, dass ich weder ein Radio- noch ein Fernsehger�t besitze wieder wegschicken. Darauf meinte sie, dass seit kurzem auch f�r einen Internet-F�higen PC die Radio-Geb�hr zu entrichten sei, weil alle ORF Radioprogramme per Internet empfangbar w�ren.
Auf der GIS-Webseite steht auch etwas schwammig formuliert 'Eine eventuelle Geb�hrenpflicht f�r einen "Internet-PC" bezieht sich daher nur auf den Empfang von Radioprogrammen.' [2]
Damit mein PC jetzt nicht zum Radio wird, hab ich auf meinem Router gleich mal alle Verbindungen zu den Radio-Streaming-Servern des ORF blockiert. So ist sichergestellt, dass ich nicht mal "versehentlich" ein ORF Radioprogramm h�re. Ich habe auch vor, das der GIS so mitzuteilen.
Meine Frage: Hat hier jemand Erfahrung gemacht bzw. kennt die aktuelle rechtliche Lage? Insbesondere, gibt es aktuelle Urteile (oder Erkenntnisse oder wie auch immer man das im Juristendeutsch nennt) dazu? So beim Googlen bin ich auf keine wirklich �berzeugenden Informationen gesto�en, deswegen frage ich hier.
Aja, und bitte keine Kommentare wie "h�ttest gar nicht aufgemacht" usw., weil darum geht's mir gar nicht. Sondern darum, dass ich es prinzipiell eine bodenlose Unversch�mtheit empfinde, f�r einen Internetanschluss die Rundfunkgeb�hr erheben zu wollen.
Danke und Gr��e!
Georg
[1] https://www.gis.at/ [2] https://www.gis.at/fragen-antworten/anmeldung/
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It's preposterous that we as people in the software business all come together at the same conference - as if we really had anything in common. It's like having a plastics conference where the people who make those green army men sit around talking to the guys who make artificial heart valves. It's all plastic, right? [Tim Lister]
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es ist eh geplant auf Haushaltsabgabe umzustellen- dann zahlen eh alle Envoyé de mon iPhone Le 16 oct. 2013 à 19:57, Clara <clarita@gmx.at> a écrit :
Kleines Update zwecks Anlassfall zu einer etwas zurückliegenden Diskussion hier;
Bei mir stand heute die GIS vor der Türe und zog zwar sichtlich unbefriedigt aber wohl auch ohne Handhabe wieder ab: "Nein, kein TV, kein Radio." – "Und haben Sie Internet?" – "Ja, Arbeitslaptop, online via Arbeitshandy."
lg! Clara
Am 04.09.13 20:29, schrieb peter purgathofer:
um noch ein wenig etwas zur diskussion grundsätzlich beizutragen: (disclaimer: IANAL)
die GIS ist der meinung, dass für am internet hängende PCs eine gebühr nach rundfunkgebührengesetz zu entrichten sei. das schreibt sie natürlich auch auf die webseite, aber ausjudiziert ist das noch nicht.
zumindest in einem fall ist es gelungen, einen entsprechenden GIS-bescheid aufzuheben. allerdings taugt dieser fall nicht als präzedenz, da die begründung nicht präzise genug formuliert war. zitat heise.de: »Die Frage, ob Computer mit Internetzugang juristisch Rundfunkempfangsgeräte sind, wird nur indirekt dadurch beantwortet, dass trotz Multimedia-Laptops keine Gebührenpflicht angenommen wird.«
in diesem sinne könnte man beispielsweise eine strategie entwickeln, bei der die direkte frage nach dem PC ausgewichen wird, indem man etwas in der art sagt wie: "ich habe meiner meinung nach keine rundfunkempfangsgeräte im juristischen sinn, und nur für diese müsste ich GIS-gebühr bezahlen". eine solche antwort könnte man im bedarfsfall ja ein paar mal wiederholen, sie taugt als reaktion auf recht viele mögliche fragen. eventuelle vorhalte, dass PCs auch als empfangsgeräte gelten, könnte man dann mit dem hinweis auf "juristischen sinn" im formulierten satz begegnen und festhalten, dass das durchaus umstritten ist, und dass jedem unternehmen natürlich auch die privatmeinung zusteht, was da dazugehört, wie eine solche privatmeinung auch einem selber zusteht.
damit würde man vielleicht auch keine falschen angaben machen (was nämlich seinerseits strafbar wäre und bis zu 2.000 euro kosten kann). aber ich wiederhole: IANAL.
den GIS-mitarbeiter/innen muss jedenfalls KEIN zugang gewährt werden. dieser kann zwar behördlich erwirkt werden, aber einfach so geht gar nix.
nachzulesen ist das alles übrigens über wikipedia und die dort verlinkten quellen.
ich hoffe, damit ist die eigentliche frage erstmal beantwortet.
grs prg
On 2.9.2013, at 23:38, "Georg Lippitsch" <georg.lippitsch@gmx.at> wrote:
Hallo,
gerade war eine Dame der GIS [1] bei mir. Ich wollte sie mit dem Hinweis, dass ich weder ein Radio- noch ein Fernsehgerät besitze wieder wegschicken. Darauf meinte sie, dass seit kurzem auch für einen Internet-Fähigen PC die Radio-Gebühr zu entrichten sei, weil alle ORF Radioprogramme per Internet empfangbar wären.
Auf der GIS-Webseite steht auch etwas schwammig formuliert 'Eine eventuelle Gebührenpflicht für einen "Internet-PC" bezieht sich daher nur auf den Empfang von Radioprogrammen.' [2]
Damit mein PC jetzt nicht zum Radio wird, hab ich auf meinem Router gleich mal alle Verbindungen zu den Radio-Streaming-Servern des ORF blockiert. So ist sichergestellt, dass ich nicht mal "versehentlich" ein ORF Radioprogramm höre. Ich habe auch vor, das der GIS so mitzuteilen.
Meine Frage: Hat hier jemand Erfahrung gemacht bzw. kennt die aktuelle rechtliche Lage? Insbesondere, gibt es aktuelle Urteile (oder Erkenntnisse oder wie auch immer man das im Juristendeutsch nennt) dazu? So beim Googlen bin ich auf keine wirklich überzeugenden Informationen gestoßen, deswegen frage ich hier.
Aja, und bitte keine Kommentare wie "hättest gar nicht aufgemacht" usw., weil darum geht's mir gar nicht. Sondern darum, dass ich es prinzipiell eine bodenlose Unverschämtheit empfinde, für einen Internetanschluss die Rundfunkgebühr erheben zu wollen.
Danke und Grüße!
Georg
[1] https://www.gis.at/ [2] https://www.gis.at/fragen-antworten/anmeldung/
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ps: »Online die ORF-Mediathek zu besuchen, ist rechtlich kein Fernsehen« (zitat GIS-mitarbeiter in der kleinen zeitung)
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