Hallo, gerade war eine Dame der GIS [1] bei mir. Ich wollte sie mit dem Hinweis, dass ich weder ein Radio- noch ein Fernsehgerät besitze wieder wegschicken. Darauf meinte sie, dass seit kurzem auch für einen Internet-Fähigen PC die Radio-Gebühr zu entrichten sei, weil alle ORF Radioprogramme per Internet empfangbar wären. Auf der GIS-Webseite steht auch etwas schwammig formuliert 'Eine eventuelle Gebührenpflicht für einen "Internet-PC" bezieht sich daher nur auf den Empfang von Radioprogrammen.' [2] Damit mein PC jetzt nicht zum Radio wird, hab ich auf meinem Router gleich mal alle Verbindungen zu den Radio-Streaming-Servern des ORF blockiert. So ist sichergestellt, dass ich nicht mal "versehentlich" ein ORF Radioprogramm höre. Ich habe auch vor, das der GIS so mitzuteilen. Meine Frage: Hat hier jemand Erfahrung gemacht bzw. kennt die aktuelle rechtliche Lage? Insbesondere, gibt es aktuelle Urteile (oder Erkenntnisse oder wie auch immer man das im Juristendeutsch nennt) dazu? So beim Googlen bin ich auf keine wirklich überzeugenden Informationen gestoßen, deswegen frage ich hier. Aja, und bitte keine Kommentare wie "hättest gar nicht aufgemacht" usw., weil darum geht's mir gar nicht. Sondern darum, dass ich es prinzipiell eine bodenlose Unverschämtheit empfinde, für einen Internetanschluss die Rundfunkgebühr erheben zu wollen. Danke und Grüße! Georg [1] https://www.gis.at/ [2] https://www.gis.at/fragen-antworten/anmeldung/