ich weiß, die gebühreneinhebung ist gesetzlich gedeckt. aber dass so ein gesetz vor dem verfassungsgericht standhält, wundert mich schon. es müssen ja auch nicht alle autofahrer eine autobahnvignette haben, sondern nur die, die die autobahn auch verwenden.
rein praktisch gesehen, liegt es vermutlich daran, dass niemand nachprüfen kann, wer orf-streams konsumiert und wer nicht... aber ob das ausreicht, um pauschal mal von jedem anzunehmen, der einen computer hat, dass er damit ORF streams konsumiert, will ich nicht einsehen. und die gebühr ist definitiv fürs konsumieren und nicht fürs potentielle konsumieren können...
lg marius.