Einbetten von Youtube-Videos soll kostenpflichtig werden
was das fᅵr folgen haben kann, muss uns Bewusst werden... # damit kann man auch unterbinden, dass keine relevanten Videos Politik, Meinungen ect. der ᅵffentlichkeit zugᅵnglich sind, da es ja Strafbar wᅵre... ich liebe die EU beste Grᅵᅵe Andreas -- Andreas Faerber Rosenheim 65, A- 9805 Baldramsdorf (Kᅵrnten) und Wien 2, Laufbergergasse 2/1/7 Tel: +43 (0) 676 5227712 Email: info@altertuemliches.at Web: www.AltertuemLiches.at
Quelle? 2014-02-04 Andreas Faerber - Altertuemliches.at <info@altertuemliches.at>:
was das für folgen haben kann, muss uns Bewusst werden...
# damit kann man auch unterbinden, dass keine relevanten Videos Politik, Meinungen ect. der öffentlichkeit zugänglich sind, da es ja Strafbar wäre...
ich liebe die EU
beste Grüße
Andreas
-- Andreas Faerber Rosenheim 65, A- 9805 Baldramsdorf (Kärnten) und Wien 2, Laufbergergasse 2/1/7 Tel: +43 (0) 676 5227712 Email: info@altertuemliches.at Web: www.AltertuemLiches.at
_______________________________________________ Metalab mailing list Metalab@lists.metalab.at https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab
2014-02-04 Benjamin Schwarz <donarsson89@gmail.com>:
Quelle?
http://www.golem.de/news/verwertungsgesellschaft-einbetten-von-youtube-video... http://futurezone.at/netzpolitik/verwertungsgesellschaft-will-geld-fuer-eing...
On 04 Feb 2014, at 11:20, Matthias Richter <matthias.richter@gmail.com> wrote:
2014-02-04 Benjamin Schwarz <donarsson89@gmail.com>:
Quelle?
http://www.golem.de/news/verwertungsgesellschaft-einbetten-von-youtube-video...
http://futurezone.at/netzpolitik/verwertungsgesellschaft-will-geld-fuer-eing...
Geh bitte, kömma uns drauf einigen, daß Futurezone-Artikel nicht als Quelle herhalten können? Der Autor kann nichteinmal zwischen "per Hyperlink einbinden" und "einbetten" anständig unterscheiden. Das is doch indiskutabel. Und was die AKM in ein Konsultationspaper schreibt, interessiert doch sowieso die Fisch. hop
Ist es strittig, dass die AKM eine derartige Forderung geäußert und abgeänderte, vorausgefüllte Papiere verteilt hat? Lesen das am Ende vielleicht wasserbewohnende Kiefermäuler? Wäre es nicht gescheiter bis zum 5. März zu handeln und Argumente hier: http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2013/copyright-rules/index... 2014-02-04 Christoph Schindler <hop@30hopsmax.at>:
On 04 Feb 2014, at 11:20, Matthias Richter <matthias.richter@gmail.com> wrote:
2014-02-04 Benjamin Schwarz <donarsson89@gmail.com>:
Quelle?
http://www.golem.de/news/verwertungsgesellschaft-einbetten-von-youtube-video...
http://futurezone.at/netzpolitik/verwertungsgesellschaft-will-geld-fuer-eing...
Geh bitte, kömma uns drauf einigen, daß Futurezone-Artikel nicht als Quelle herhalten können?
Der Autor kann nichteinmal zwischen "per Hyperlink einbinden" und "einbetten" anständig unterscheiden. Das is doch indiskutabel.
Und was die AKM in ein Konsultationspaper schreibt, interessiert doch sowieso die Fisch.
hop
_______________________________________________ Metalab mailing list Metalab@lists.metalab.at https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab
"Sollte das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Inhalt führt, entweder im Allgemeinen oder unter bestimmten Umständen die Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern?" mh, also im allgemeinen formuliert heißt das, dass der urheber das recht hat zu entscheiden ob sein werk auf youtube landen darf und ob er möchte das es verteilt werden kann. das einbetten kann man als youtuber ja schon länger sperren, genau so wie das mobile ansehen. Nun möchte die AKM eben dass dies auch extra vergütet wird. ich bin (immer noch) kein rechtsprofi aber es gab doch diesen paragrafen des "zur verfügung stellens" oder? Ich kenne die rechtslage nicht genau aber ist ein Link nicht schon eine zur Verfügung stellung? Bzw es gab doch Urteile genau zu dem Thema. Also mal generell: Wenn man Dinge verwendet die von der AKM als geschützt angesehen werden, muss man sich eh nicht wundern wenn sie Geld haben wollen... On 2014-02-04 11:46, Matthias Richter wrote:
Ist es strittig, dass die AKM eine derartige Forderung geäußert und abgeänderte, vorausgefüllte Papiere verteilt hat?
Lesen das am Ende vielleicht wasserbewohnende Kiefermäuler?
Wäre es nicht gescheiter bis zum 5. März zu handeln und Argumente hier: http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2013/copyright-rules/index... [4] einzuwerfen?
2014-02-04 Christoph Schindler <hop@30hopsmax.at>:
On 04 Feb 2014, at 11:20, Matthias Richter <matthias.richter@gmail.com> wrote:
2014-02-04 Benjamin Schwarz <donarsson89@gmail.com>:
Quelle?
http://www.golem.de/news/verwertungsgesellschaft-einbetten-von-youtube-video...
[1]
http://futurezone.at/netzpolitik/verwertungsgesellschaft-will-geld-fuer-eing...
[2]
Geh bitte, kömma uns drauf einigen, daß Futurezone-Artikel nicht als Quelle herhalten können?
Der Autor kann nichteinmal zwischen "per Hyperlink einbinden" und "einbetten" anständig unterscheiden. Das is doch indiskutabel.
Und was die AKM in ein Konsultationspaper schreibt, interessiert doch sowieso die Fisch.
hop _______________________________________________ Metalab mailing list Metalab@lists.metalab.at https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab [3]
Links: ------ [1] http://www.golem.de/news/verwertungsgesellschaft-einbetten-von-youtube-video... [2] http://futurezone.at/netzpolitik/verwertungsgesellschaft-will-geld-fuer-eing... [3] https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab [4] http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2013/copyright-rules/index...
_______________________________________________ Metalab mailing list Metalab@lists.metalab.at https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab
On Tue, Feb 04, 2014 at 12:44:21PM +0100, Sebastian Bachmann wrote:
"Sollte das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Inhalt führt, entweder im Allgemeinen oder unter bestimmten Umständen die Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern?"
mh, also im allgemeinen formuliert heißt das, dass der urheber das recht hat zu entscheiden ob sein werk auf youtube landen darf und ob er möchte das es verteilt werden kann.
Also wie Du auf diesen absurden Gedankensprung gekommen bist, mußt Du mir jetzt bitte erklären.
ich bin (immer noch) kein rechtsprofi aber es gab doch diesen
'nuff said. hop -- Q.E.Duh.
äh ganz einfach: ich schreibe ein lied, mache eine aufnahme und möchte jetzt geld damit machen. ich verkaufe die CDs und jetzt kommt jemand her und stellt das lied auf youtube. natürlich habe ich das recht ihm das zu verbieten. Ich als Urheber darf ja schließlich entscheiden welche Lizenz ich nehme, was da drin steht und welche vertragsbestimmungen zu beachten sind. das steht so im gesetz und daran hat man sich zu halten - und jetzt bitte nicht irgendwas raubmordkopierencreativecommons4twblafoo... es haben sich nun mal leute das so ausgedacht, kann ich ja nichts dafür. wenn meine lizenz jetzt sagt "du darfst xyz auf yt hochladen und links verbreiten aber für einen link will ich kohle sehen und jeder view auch" dann ist das nun mal legal. On 2014-02-04 13:50, Christoph Schindler wrote:
On Tue, Feb 04, 2014 at 12:44:21PM +0100, Sebastian Bachmann wrote:
"Sollte das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Inhalt führt, entweder im Allgemeinen oder unter bestimmten Umständen die Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern?"
mh, also im allgemeinen formuliert heißt das, dass der urheber das recht hat zu entscheiden ob sein werk auf youtube landen darf und ob er möchte das es verteilt werden kann.
Also wie Du auf diesen absurden Gedankensprung gekommen bist, mußt Du mir jetzt bitte erklären.
ich bin (immer noch) kein rechtsprofi aber es gab doch diesen
'nuff said.
hop
_______________________________________________ Metalab mailing list Metalab@lists.metalab.at https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab
On 04.02.2014, at 13:58, Sebastian Bachmann <me@free-minds.net> wrote:
äh ganz einfach: ich schreibe ein lied, mache eine aufnahme und möchte jetzt geld damit machen. ich verkaufe die CDs und jetzt kommt jemand her und stellt das lied auf youtube. natürlich habe ich das recht ihm das zu verbieten. Ich als Urheber darf ja schließlich entscheiden welche Lizenz ich nehme, was da drin steht und welche vertragsbestimmungen zu beachten sind. das steht so im gesetz und daran hat man sich zu halten - und jetzt bitte nicht irgendwas raubmordkopierencreativecommons4twblafoo... es haben sich nun mal leute das so ausgedacht, kann ich ja nichts dafür.
wenn meine lizenz jetzt sagt "du darfst xyz auf yt hochladen und links verbreiten aber für einen link will ich kohle sehen und jeder view auch" dann ist das nun mal legal.
Du hast noch immer nicht erklärt, wie Dein "im allgemeinen formuliert[er]" Schluß aus dem Zitat folgt. hop
On 2014-02-04 13:50, Christoph Schindler wrote:
On Tue, Feb 04, 2014 at 12:44:21PM +0100, Sebastian Bachmann wrote: "Sollte das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Inhalt führt, entweder im Allgemeinen oder unter bestimmten Umständen die Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern?" mh, also im allgemeinen formuliert heißt das, dass der urheber das recht hat zu entscheiden ob sein werk auf youtube landen darf und ob er möchte das es verteilt werden kann. Also wie Du auf diesen absurden Gedankensprung gekommen bist, mußt Du mir jetzt bitte erklären. ich bin (immer noch) kein rechtsprofi aber es gab doch diesen 'nuff said. hop
"im allgemeinen": gibt es eine gültige rechtsnorm, welche dies im bezug auf derzeitige regelungen schon erlaubt - ich bin mir da nicht sicher ob es das gibt, das hab ich ja auch schon geschrieben, aber glaube urteile gelesen zu haben die eben das zur verfügung stellen von inhalten per link verbieten (war das nicht bei den kino.to sachen so?) "unter bestimmten umständen": ließe sich eine solche regelgung durchsetzen, wenn spezielle verträge und lizenzen geschaffen werden Ich gehe davon aus, dass eine solche Regelung durchaus legalkonform ist, da man sich als Rechtenutze ja an den ausgemachten Vertrag in Form einer Lizenz halten muss. On 2014-02-04 14:44, Christoph Schindler wrote:
On 04.02.2014, at 13:58, Sebastian Bachmann <me@free-minds.net> wrote:
äh ganz einfach: ich schreibe ein lied, mache eine aufnahme und möchte jetzt geld damit machen. ich verkaufe die CDs und jetzt kommt jemand her und stellt das lied auf youtube. natürlich habe ich das recht ihm das zu verbieten. Ich als Urheber darf ja schließlich entscheiden welche Lizenz ich nehme, was da drin steht und welche vertragsbestimmungen zu beachten sind. das steht so im gesetz und daran hat man sich zu halten - und jetzt bitte nicht irgendwas raubmordkopierencreativecommons4twblafoo... es haben sich nun mal leute das so ausgedacht, kann ich ja nichts dafür.
wenn meine lizenz jetzt sagt "du darfst xyz auf yt hochladen und links verbreiten aber für einen link will ich kohle sehen und jeder view auch" dann ist das nun mal legal.
Du hast noch immer nicht erklärt, wie Dein "im allgemeinen formuliert[er]" Schluß aus dem Zitat folgt.
hop
On 2014-02-04 13:50, Christoph Schindler wrote:
On Tue, Feb 04, 2014 at 12:44:21PM +0100, Sebastian Bachmann wrote: "Sollte das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Inhalt führt, entweder im Allgemeinen oder unter bestimmten Umständen die Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern?" mh, also im allgemeinen formuliert heißt das, dass der urheber das recht hat zu entscheiden ob sein werk auf youtube landen darf und ob er möchte das es verteilt werden kann. Also wie Du auf diesen absurden Gedankensprung gekommen bist, mußt Du mir jetzt bitte erklären. ich bin (immer noch) kein rechtsprofi aber es gab doch diesen 'nuff said. hop
_______________________________________________ Metalab mailing list Metalab@lists.metalab.at https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab
On 2014-02-04 14:54, Sebastian Bachmann wrote:
"im allgemeinen": gibt es eine gültige rechtsnorm, welche dies im bezug auf derzeitige regelungen schon erlaubt - ich bin mir da nicht sicher ob es das gibt, das hab ich ja auch schon geschrieben, aber glaube urteile gelesen zu haben die eben das zur verfügung stellen von inhalten per link verbieten (war das nicht bei den kino.to sachen so?)
sorry meinte isohunt (also torrents) und nicht die streaming sachen
"unter bestimmten umständen": ließe sich eine solche regelgung durchsetzen, wenn spezielle verträge und lizenzen geschaffen werden Ich gehe davon aus, dass eine solche Regelung durchaus legalkonform ist, da man sich als Rechtenutze ja an den ausgemachten Vertrag in Form einer Lizenz halten muss.
On 2014-02-04 14:44, Christoph Schindler wrote:
On 04.02.2014, at 13:58, Sebastian Bachmann <me@free-minds.net> wrote:
äh ganz einfach: ich schreibe ein lied, mache eine aufnahme und möchte jetzt geld damit machen. ich verkaufe die CDs und jetzt kommt jemand her und stellt das lied auf youtube. natürlich habe ich das recht ihm das zu verbieten. Ich als Urheber darf ja schließlich entscheiden welche Lizenz ich nehme, was da drin steht und welche vertragsbestimmungen zu beachten sind. das steht so im gesetz und daran hat man sich zu halten - und jetzt bitte nicht irgendwas raubmordkopierencreativecommons4twblafoo... es haben sich nun mal leute das so ausgedacht, kann ich ja nichts dafür.
wenn meine lizenz jetzt sagt "du darfst xyz auf yt hochladen und links verbreiten aber für einen link will ich kohle sehen und jeder view auch" dann ist das nun mal legal.
Du hast noch immer nicht erklärt, wie Dein "im allgemeinen formuliert[er]" Schluß aus dem Zitat folgt.
hop
On 2014-02-04 13:50, Christoph Schindler wrote:
On Tue, Feb 04, 2014 at 12:44:21PM +0100, Sebastian Bachmann wrote: "Sollte das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Inhalt führt, entweder im Allgemeinen oder unter bestimmten Umständen die Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern?" mh, also im allgemeinen formuliert heißt das, dass der urheber das recht hat zu entscheiden ob sein werk auf youtube landen darf und ob er möchte das es verteilt werden kann. Also wie Du auf diesen absurden Gedankensprung gekommen bist, mußt Du mir jetzt bitte erklären. ich bin (immer noch) kein rechtsprofi aber es gab doch diesen 'nuff said. hop
_______________________________________________ Metalab mailing list Metalab@lists.metalab.at https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab
_______________________________________________ Metalab mailing list Metalab@lists.metalab.at https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab
On Tue, Feb 04, 2014 at 02:54:35PM +0100, Sebastian Bachmann wrote:
"im allgemeinen": gibt es eine gültige rechtsnorm, welche dies im bezug auf derzeitige regelungen schon erlaubt - ich bin mir da nicht sicher ob es das gibt, das hab ich ja auch schon geschrieben, aber glaube urteile gelesen zu haben die eben das zur verfügung stellen von inhalten per link verbieten (war das nicht bei den kino.to sachen so?)
"unter bestimmten umständen": ließe sich eine solche regelgung durchsetzen, wenn spezielle verträge und lizenzen geschaffen werden Ich gehe davon aus, dass eine solche Regelung durchaus legalkonform ist, da man sich als Rechtenutze ja an den ausgemachten Vertrag in Form einer Lizenz halten muss.
Du erzählst viele nette Geschichten, aber Du beantwortest meine Frage nicht. Aber laß gut sein, es interessiert mich schon nimmer. hop
On 2014-02-04 14:44, Christoph Schindler wrote:
On 04.02.2014, at 13:58, Sebastian Bachmann <me@free-minds.net> wrote:
äh ganz einfach: ich schreibe ein lied, mache eine aufnahme und möchte jetzt geld damit machen. ich verkaufe die CDs und jetzt kommt jemand her und stellt das lied auf youtube. natürlich habe ich das recht ihm das zu verbieten. Ich als Urheber darf ja schließlich entscheiden welche Lizenz ich nehme, was da drin steht und welche vertragsbestimmungen zu beachten sind. das steht so im gesetz und daran hat man sich zu halten - und jetzt bitte nicht irgendwas raubmordkopierencreativecommons4twblafoo... es haben sich nun mal leute das so ausgedacht, kann ich ja nichts dafür.
wenn meine lizenz jetzt sagt "du darfst xyz auf yt hochladen und links verbreiten aber für einen link will ich kohle sehen und jeder view auch" dann ist das nun mal legal.
Du hast noch immer nicht erklärt, wie Dein "im allgemeinen formuliert[er]" Schluß aus dem Zitat folgt.
hop
On 2014-02-04 13:50, Christoph Schindler wrote:
On Tue, Feb 04, 2014 at 12:44:21PM +0100, Sebastian Bachmann wrote: "Sollte das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Inhalt führt, entweder im Allgemeinen oder unter bestimmten Umständen die Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern?" mh, also im allgemeinen formuliert heißt das, dass der urheber das recht hat zu entscheiden ob sein werk auf youtube landen darf und ob er möchte das es verteilt werden kann. Also wie Du auf diesen absurden Gedankensprung gekommen bist, mußt Du mir jetzt bitte erklären. ich bin (immer noch) kein rechtsprofi aber es gab doch diesen 'nuff said. hop
_______________________________________________ Metalab mailing list Metalab@lists.metalab.at https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab
_______________________________________________ Metalab mailing list Metalab@lists.metalab.at https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab
-- Q.E.Duh.
Hi, On 2014-02-04 15:10, Christoph Schindler wrote:
On Tue, Feb 04, 2014 at 02:54:35PM +0100, Sebastian Bachmann wrote:
"im allgemeinen": gibt es eine gültige rechtsnorm, welche dies im bezug auf derzeitige regelungen schon erlaubt - ich bin mir da nicht sicher ob es das gibt, das hab ich ja auch schon geschrieben, aber glaube urteile gelesen zu haben die eben das zur verfügung stellen von inhalten per link verbieten (war das nicht bei den kino.to sachen so?)
"unter bestimmten umständen": ließe sich eine solche regelgung durchsetzen, wenn spezielle verträge und lizenzen geschaffen werden Ich gehe davon aus, dass eine solche Regelung durchaus legalkonform ist, da man sich als Rechtenutze ja an den ausgemachten Vertrag in Form einer Lizenz halten muss.
Du erzählst viele nette Geschichten
danke!
aber Du beantwortest meine Frage nicht.
dann erkläre mir doch bitte auf was du hinaus willst. Die AKM hat die zitierte Frage gestellt, es wurde hier disktuiert, dass potentiell die Gefahr besteht dass Videos nicht mehr eingebettet werden dürfen und ich habe mir eben gedanken darum gemacht, ob die von der AKM geforderten Dinge entweder gar nicht wirksam sind, bereits existieren oder eine forderung an die politk sind. Ich habe erklärt wie ich die Frage interpretiert habe, eben dass sie sich vermutlich auf aktuelle Rechtslage und auf Vertragsechtliche Dinge beziehen und das ich der Meinung bin, dass eine vergütung bei konkreter lizenz bzw vertrag durchaus rechtlich gerechtfertigt sein kann. Allerdings wird die AKM vermutlich nicht so einfach die Verträge und Lizenzen der Musiker ändern können, geschweige denn aus Videos von sonstwem profit schlagen, da hier die Zustimmung beider Seiten erforderlich ist. Wenn wie im Artikel geschrieben, solche Vordruckformulare automatisch mit "Ja" daherkommen, wäre das uU ein Fall für einen Anwalt. Das eine Linkgebundene Abrechnung bzw überhaupt das Verbot nach Links irgendwie schwer durchzusetzen ist, ist mir bewusst. Allerdings wird wohl nicht der Endverbraucher zahlen sondern der Content-Provider. Youtube macht das ja derzeit so, dass sie zB Werbung schalten, bei Videos wo der Urheber eine montetäre verwendung möchte oder die Videos sonst sperren.
Aber laß gut sein, es interessiert mich schon nimmer.
das ist schade...
hop
On 2014-02-04 14:44, Christoph Schindler wrote:
On 04.02.2014, at 13:58, Sebastian Bachmann <me@free-minds.net> wrote:
äh ganz einfach: ich schreibe ein lied, mache eine aufnahme und möchte jetzt geld damit machen. ich verkaufe die CDs und jetzt kommt jemand her und stellt das lied auf youtube. natürlich habe ich das recht ihm das zu verbieten. Ich als Urheber darf ja schließlich entscheiden welche Lizenz ich nehme, was da drin steht und welche vertragsbestimmungen zu beachten sind. das steht so im gesetz und daran hat man sich zu halten - und jetzt bitte nicht irgendwas raubmordkopierencreativecommons4twblafoo... es haben sich nun mal leute das so ausgedacht, kann ich ja nichts dafür.
wenn meine lizenz jetzt sagt "du darfst xyz auf yt hochladen und links verbreiten aber für einen link will ich kohle sehen und jeder view auch" dann ist das nun mal legal.
Du hast noch immer nicht erklärt, wie Dein "im allgemeinen formuliert[er]" Schluß aus dem Zitat folgt.
hop
On 2014-02-04 13:50, Christoph Schindler wrote:
On Tue, Feb 04, 2014 at 12:44:21PM +0100, Sebastian Bachmann wrote: "Sollte das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Inhalt führt, entweder im Allgemeinen oder unter bestimmten Umständen die Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern?" mh, also im allgemeinen formuliert heißt das, dass der urheber das recht hat zu entscheiden ob sein werk auf youtube landen darf und ob er möchte das es verteilt werden kann. Also wie Du auf diesen absurden Gedankensprung gekommen bist, mußt Du mir jetzt bitte erklären. ich bin (immer noch) kein rechtsprofi aber es gab doch diesen 'nuff said. hop
_______________________________________________ Metalab mailing list Metalab@lists.metalab.at https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab
_______________________________________________ Metalab mailing list Metalab@lists.metalab.at https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab
_______________________________________________ Metalab mailing list Metalab@lists.metalab.at https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab
hallo, würde youtube selbst das Einbinden kostenpflichtig machen, würden sie reihenweise User an Vimeo+Co verlieren. Würde sich das nämlich lohnen, hätten sie es längst gemacht. So ähnlich werden sie sich wohl verhalten, wenn plötzlich eine Nation bzw irgend eine Verein in dieser Nation mit ihren Links umgeht .. wer in einem Kräftemessen AKM und youtube gewinnen würde, kann man sich ausrechnen. Zur AKM - wie genau wollen die das einkassieren ? Von .at Domains natürlich nur, denn was ausländische oder com, net, info etc anlangt, die können sonstwo registriert sein. Meine sind auf Malaysia und auf den Bahamas registriert! Und selbst, wenn sie es nur von at-TLDs einfordern - was das für einen Aufwand macht, kann man sich ausrechnen : professionelles Aufspüren der Links - gut, kann man per Script, aber was, wenn ich das zwei Stunden später wieder lösche ? Habs halt nur ausprobiert, war nix - wie lange muß es online stehen, bis es kostenpflichtig wird ? Oder muß ich mir eine prepaid-Konzession kaufen ? Für wie lange gilt die dann - habe ich Rechte, wenn der Inhaber das Video löscht und ich habe dafür bezahlt ??? Ist ja nicht wie eine CD, die mir bleibt, meine User fühlen sich dann vielleicht verarscht, weils weg ist - kann ICH dann die AKM klagen oder den Künstler ? Und wonach wird meine Gebühr überhaupt berechnet ? von den Klicks auf meiner Seite ? Von der Anzahl Gesamtuser meiner Seite ? Vom Umsatz des Künstlers ? Werde ich gleich gepfändet vom Konto weg oder bekomme ich eine Mahnung, eine Klage ? Habe ich unterschiedliche Konditionen als privater Blogger und als registrierte Firma ? Und wie erkenne ich als harmloser, rechtlich unbedarfter Blogger überhaupt, welche Videos kostenpflichtig sind oder im Sinne der Meinungsfreiheit frei verfügbar ? Wird angezeigt ? Bei welcher IP? selbst wenn ich eine ausländische IP benutze ? Dann wäre die ganze Welt mit den AKM-Markierungen konfrontiert und würde das wohl seltsam finden. Habe ich aber einen Proxy oder benutze TOR, kann ichs nicht sehen, wenns nur Ösis sehen können .. na geh ... Da youtube selbst Werbung schaltet, würden sie wohl um viel Geld umfallen, wenn die privaten Links wegfallen, denn am Ende jedes Videos gibts dann immer diese Vorschläge ählicher Videos und da geht man dann doch schon mal hin .. muß man jetzt in A bezahlen fürs Einbinden, werden sehr viel weniger youtube-Videos auf österreichischen Seiten erscheinen, dafür umso mehr von Vimeo + Co und der AKM bleibt der gewaltige Aufwand, youtube wirds auch nicht mögen, denn wenn schon wer kassiert, dann youtube .. also wenn dir das wirklich Sorgen bereitet, dann ändere die TLD von .at auf net oder com und hoste im Ausland - basta Schade ist halt, daß das gesamte herrschende Urheberrecht oder eigentlich besser Nutzerrecht eine Art Maschinensturm ist - sie versuchen, etwas aufrecht zu halten, das ihnen viel Geld eingebracht hat, aber von der Technik einfach überholt wurde. Da sich Organisationen wie die AKM immer auf die armen Künstler berufen, die angeblich betrogen werden : In den 70ern hat mein damaliger Freund die Kalkulationen für eine große Schallplattenfirma gemacht .. 175 Schilling hat damals eine Platte gekostet, wer sich noch erinnern kann an diese Zeit: ein Schweinegeld ! Die Herstellungskosten der Phonodisc allerdings beliefen sich auf genau 1 % davon, also 1,75 Schilling - in Worten Ein Schilling und 75 Groschen ! und da war vom Material bis zum Künstleranteil alles drinnen! Gute 173 Schilling haben sie also Reingewinn gemacht. Es ist bei den Verwertungskonzernen genau wie bei der Prositution - da werden auch nicht die Mädels reich, sondern nur die Zuhälter ! Wenn man die Verwertungsgesellschaften jetzt gleichsetzt mit den Zentralbanken (und den Zuhältern), dann wird man sich etwas ausdenken müssen, wie man sie umgeht und jenen den wirklichen Erlös zukommen läßt, die ihn auch verdienen. Und dazu alle möglichen Hilfsmittel benutzt, die man hat - die Technik, den Druck der Massen, ein bißchen Mut zum Riskiko - und die Intelligenz ! ;-) Grüße B.
Gesendet: Dienstag, 04. Februar 2014 um 15:35 Uhr Von: "Sebastian Bachmann" <me@free-minds.net> An: "Metalab General Discussion List" <metalab@lists.metalab.at> Betreff: Re: [Metalab] Einbetten von Youtube-Videos soll kostenpflichtig werden
Hi,
On 2014-02-04 15:10, Christoph Schindler wrote:
On Tue, Feb 04, 2014 at 02:54:35PM +0100, Sebastian Bachmann wrote:
"im allgemeinen": gibt es eine gültige rechtsnorm, welche dies im bezug auf derzeitige regelungen schon erlaubt - ich bin mir da nicht sicher ob es das gibt, das hab ich ja auch schon geschrieben, aber glaube urteile gelesen zu haben die eben das zur verfügung stellen von inhalten per link verbieten (war das nicht bei den kino.to sachen so?)
"unter bestimmten umständen": ließe sich eine solche regelgung durchsetzen, wenn spezielle verträge und lizenzen geschaffen werden Ich gehe davon aus, dass eine solche Regelung durchaus legalkonform ist, da man sich als Rechtenutze ja an den ausgemachten Vertrag in Form einer Lizenz halten muss.
Du erzählst viele nette Geschichten
danke!
aber Du beantwortest meine Frage nicht.
dann erkläre mir doch bitte auf was du hinaus willst.
Die AKM hat die zitierte Frage gestellt, es wurde hier disktuiert, dass potentiell die Gefahr besteht dass Videos nicht mehr eingebettet werden dürfen und ich habe mir eben gedanken darum gemacht, ob die von der AKM geforderten Dinge entweder gar nicht wirksam sind, bereits existieren oder eine forderung an die politk sind. Ich habe erklärt wie ich die Frage interpretiert habe, eben dass sie sich vermutlich auf aktuelle Rechtslage und auf Vertragsechtliche Dinge beziehen und das ich der Meinung bin, dass eine vergütung bei konkreter lizenz bzw vertrag durchaus rechtlich gerechtfertigt sein kann. Allerdings wird die AKM vermutlich nicht so einfach die Verträge und Lizenzen der Musiker ändern können, geschweige denn aus Videos von sonstwem profit schlagen, da hier die Zustimmung beider Seiten erforderlich ist. Wenn wie im Artikel geschrieben, solche Vordruckformulare automatisch mit "Ja" daherkommen, wäre das uU ein Fall für einen Anwalt.
Das eine Linkgebundene Abrechnung bzw überhaupt das Verbot nach Links irgendwie schwer durchzusetzen ist, ist mir bewusst. Allerdings wird wohl nicht der Endverbraucher zahlen sondern der Content-Provider. Youtube macht das ja derzeit so, dass sie zB Werbung schalten, bei Videos wo der Urheber eine montetäre verwendung möchte oder die Videos sonst sperren.
Aber laß gut sein, es interessiert mich schon nimmer.
das ist schade...
hop
On 2014-02-04 14:44, Christoph Schindler wrote:
On 04.02.2014, at 13:58, Sebastian Bachmann <me@free-minds.net> wrote:
äh ganz einfach: ich schreibe ein lied, mache eine aufnahme und möchte jetzt geld damit machen. ich verkaufe die CDs und jetzt kommt jemand her und stellt das lied auf youtube. natürlich habe ich das recht ihm das zu verbieten. Ich als Urheber darf ja schließlich entscheiden welche Lizenz ich nehme, was da drin steht und welche vertragsbestimmungen zu beachten sind. das steht so im gesetz und daran hat man sich zu halten - und jetzt bitte nicht irgendwas raubmordkopierencreativecommons4twblafoo... es haben sich nun mal leute das so ausgedacht, kann ich ja nichts dafür.
wenn meine lizenz jetzt sagt "du darfst xyz auf yt hochladen und links verbreiten aber für einen link will ich kohle sehen und jeder view auch" dann ist das nun mal legal.
Du hast noch immer nicht erklärt, wie Dein "im allgemeinen formuliert[er]" Schluß aus dem Zitat folgt.
hop
On 2014-02-04 13:50, Christoph Schindler wrote: >On Tue, Feb 04, 2014 at 12:44:21PM +0100, Sebastian Bachmann wrote: >"Sollte das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem >urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Inhalt führt, >entweder im Allgemeinen oder unter bestimmten Umständen die >Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern?" >mh, also im allgemeinen formuliert heißt das, dass der urheber das >recht hat zu entscheiden ob sein werk auf youtube landen darf und ob >er möchte das es verteilt werden kann. Also wie Du auf diesen absurden Gedankensprung gekommen bist, mußt Du mir jetzt bitte erklären. >ich bin (immer noch) kein rechtsprofi aber es gab doch diesen 'nuff said. hop
_______________________________________________ Metalab mailing list Metalab@lists.metalab.at https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab
_______________________________________________ Metalab mailing list Metalab@lists.metalab.at https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab
_______________________________________________ Metalab mailing list Metalab@lists.metalab.at https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab
_______________________________________________ Metalab mailing list Metalab@lists.metalab.at https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab
"Es ist bei den Verwertungskonzernen genau wie bei der Prositution - da werden auch nicht die Mädels reich, sondern nur die Zuhälter ! Wenn man die Verwertungsgesellschaften jetzt gleichsetzt mit den Zentralbanken (und den Zuhältern), dann wird man sich etwas ausdenken müssen, wie man sie umgeht und jenen den wirklichen Erlös zukommen läßt, die ihn auch verdienen. Und dazu alle möglichen Hilfsmittel benutzt, die man hat - die Technik, den Druck der Massen, ein bißchen Mut zum Riskiko - und die Intelligenz ! " Danke! du hast des auf einen Punkt gebracht... ;-) Am 04.02.2014 18:35, schrieb BDuN@gmx.net:
Es ist bei den Verwertungskonzernen genau wie bei der Prositution - da werden auch nicht die Mädels reich, sondern nur die Zuhälter !
Wenn man die Verwertungsgesellschaften jetzt gleichsetzt mit den Zentralbanken (und den Zuhältern), dann wird man sich etwas ausdenken müssen, wie man sie umgeht und jenen den wirklichen Erlös zukommen läßt, die ihn auch verdienen. Und dazu alle möglichen Hilfsmittel benutzt, die man hat - die Technik, den Druck der Massen, ein bißchen Mut zum Riskiko - und die Intelligenz !;-)
-- Andreas Faerber Rosenheim 65, A- 9805 Baldramsdorf (Kärnten) und Wien 2, Laufbergergasse 2/1/7 Tel: +43 (0) 676 5227712 Email: info@altertuemliches.at Web: www.AltertuemLiches.at
Ich finde so eine Verbale Eskalation unangebracht: Zuhälter, Prostitution etc... So etwas bringt niemanden irgendwie weiter. "Verein zur Förderung der Erforschung und Bildung sozialer und technischer Innovationen" heisst nicht das wir Fronten aufbauen oder bestehende verhärten. Don't victimize yourself, do something about it, create yourself don't bash others! Seid's lieb und nett zueinander.... MiKa
Dankeschön. Ich bekomme Mordgelüste.... 2014-02-04 Matthias Richter <matthias.richter@gmail.com>:
2014-02-04 Benjamin Schwarz <donarsson89@gmail.com>:
Quelle?
http://www.golem.de/news/verwertungsgesellschaft-einbetten-von-youtube-video...
http://futurezone.at/netzpolitik/verwertungsgesellschaft-will-geld-fuer-eing...
_______________________________________________ Metalab mailing list Metalab@lists.metalab.at https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab
sorry http://futurezone.at/netzpolitik/verwertungsgesellschaft-will-geld-fuer-eing... Am 04.02.2014 11:15, schrieb Benjamin Schwarz:
Quelle?
2014-02-04 Andreas Faerber - Altertuemliches.at <info@altertuemliches.at <mailto:info@altertuemliches.at>>:
was das fᅵr folgen haben kann, muss uns Bewusst werden...
# damit kann man auch unterbinden, dass keine relevanten Videos Politik, Meinungen ect. der ᅵffentlichkeit zugᅵnglich sind, da es ja Strafbar wᅵre...
ich liebe die EU
beste Grᅵᅵe
Andreas
-- Andreas Faerber Rosenheim 65, A- 9805 Baldramsdorf (Kᅵrnten) und Wien 2, Laufbergergasse 2/1/7 Tel: +43 (0) 676 5227712 <tel:%2B43%20%280%29%20676%205227712> Email: info@altertuemliches.at <mailto:info@altertuemliches.at> Web: www.AltertuemLiches.at <http://www.AltertuemLiches.at>
_______________________________________________ Metalab mailing list Metalab@lists.metalab.at <mailto:Metalab@lists.metalab.at> https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab
_______________________________________________ Metalab mailing list Metalab@lists.metalab.at https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab
-- Andreas Faerber Rosenheim 65, A- 9805 Baldramsdorf (Kᅵrnten) und Wien 2, Laufbergergasse 2/1/7 Tel: +43 (0) 676 5227712 Email: info@altertuemliches.at Web: www.AltertuemLiches.at
Teilnehmer (7)
-
Andreas Faerber - Altertuemliches.at -
BDuN@gmx.net -
Benjamin Schwarz -
Christoph Schindler -
Matthias Richter -
Michael Kafka -
Sebastian Bachmann