Hi, On 2014-02-04 15:10, Christoph Schindler wrote:
On Tue, Feb 04, 2014 at 02:54:35PM +0100, Sebastian Bachmann wrote:
"im allgemeinen": gibt es eine gültige rechtsnorm, welche dies im bezug auf derzeitige regelungen schon erlaubt - ich bin mir da nicht sicher ob es das gibt, das hab ich ja auch schon geschrieben, aber glaube urteile gelesen zu haben die eben das zur verfügung stellen von inhalten per link verbieten (war das nicht bei den kino.to sachen so?)
"unter bestimmten umständen": ließe sich eine solche regelgung durchsetzen, wenn spezielle verträge und lizenzen geschaffen werden Ich gehe davon aus, dass eine solche Regelung durchaus legalkonform ist, da man sich als Rechtenutze ja an den ausgemachten Vertrag in Form einer Lizenz halten muss.
Du erzählst viele nette Geschichten
danke!
aber Du beantwortest meine Frage nicht.
dann erkläre mir doch bitte auf was du hinaus willst. Die AKM hat die zitierte Frage gestellt, es wurde hier disktuiert, dass potentiell die Gefahr besteht dass Videos nicht mehr eingebettet werden dürfen und ich habe mir eben gedanken darum gemacht, ob die von der AKM geforderten Dinge entweder gar nicht wirksam sind, bereits existieren oder eine forderung an die politk sind. Ich habe erklärt wie ich die Frage interpretiert habe, eben dass sie sich vermutlich auf aktuelle Rechtslage und auf Vertragsechtliche Dinge beziehen und das ich der Meinung bin, dass eine vergütung bei konkreter lizenz bzw vertrag durchaus rechtlich gerechtfertigt sein kann. Allerdings wird die AKM vermutlich nicht so einfach die Verträge und Lizenzen der Musiker ändern können, geschweige denn aus Videos von sonstwem profit schlagen, da hier die Zustimmung beider Seiten erforderlich ist. Wenn wie im Artikel geschrieben, solche Vordruckformulare automatisch mit "Ja" daherkommen, wäre das uU ein Fall für einen Anwalt. Das eine Linkgebundene Abrechnung bzw überhaupt das Verbot nach Links irgendwie schwer durchzusetzen ist, ist mir bewusst. Allerdings wird wohl nicht der Endverbraucher zahlen sondern der Content-Provider. Youtube macht das ja derzeit so, dass sie zB Werbung schalten, bei Videos wo der Urheber eine montetäre verwendung möchte oder die Videos sonst sperren.
Aber laß gut sein, es interessiert mich schon nimmer.
das ist schade...
hop
On 2014-02-04 14:44, Christoph Schindler wrote:
On 04.02.2014, at 13:58, Sebastian Bachmann <me@free-minds.net> wrote:
äh ganz einfach: ich schreibe ein lied, mache eine aufnahme und möchte jetzt geld damit machen. ich verkaufe die CDs und jetzt kommt jemand her und stellt das lied auf youtube. natürlich habe ich das recht ihm das zu verbieten. Ich als Urheber darf ja schließlich entscheiden welche Lizenz ich nehme, was da drin steht und welche vertragsbestimmungen zu beachten sind. das steht so im gesetz und daran hat man sich zu halten - und jetzt bitte nicht irgendwas raubmordkopierencreativecommons4twblafoo... es haben sich nun mal leute das so ausgedacht, kann ich ja nichts dafür.
wenn meine lizenz jetzt sagt "du darfst xyz auf yt hochladen und links verbreiten aber für einen link will ich kohle sehen und jeder view auch" dann ist das nun mal legal.
Du hast noch immer nicht erklärt, wie Dein "im allgemeinen formuliert[er]" Schluß aus dem Zitat folgt.
hop
On 2014-02-04 13:50, Christoph Schindler wrote:
On Tue, Feb 04, 2014 at 12:44:21PM +0100, Sebastian Bachmann wrote: "Sollte das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Inhalt führt, entweder im Allgemeinen oder unter bestimmten Umständen die Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern?" mh, also im allgemeinen formuliert heißt das, dass der urheber das recht hat zu entscheiden ob sein werk auf youtube landen darf und ob er möchte das es verteilt werden kann. Also wie Du auf diesen absurden Gedankensprung gekommen bist, mußt Du mir jetzt bitte erklären. ich bin (immer noch) kein rechtsprofi aber es gab doch diesen 'nuff said. hop
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