4 Feb
2014
4 Feb
'14
12:50
On Tue, Feb 04, 2014 at 12:44:21PM +0100, Sebastian Bachmann wrote:
"Sollte das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Inhalt führt, entweder im Allgemeinen oder unter bestimmten Umständen die Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern?"
mh, also im allgemeinen formuliert heißt das, dass der urheber das recht hat zu entscheiden ob sein werk auf youtube landen darf und ob er möchte das es verteilt werden kann.
Also wie Du auf diesen absurden Gedankensprung gekommen bist, mußt Du mir jetzt bitte erklären.
ich bin (immer noch) kein rechtsprofi aber es gab doch diesen
'nuff said. hop -- Q.E.Duh.