kann mal wer verstᅵndiger mᅵglichst asap ᅵber den vertrag drᅵber sehen ? ich seh bisher keine probleme, scheint mir sehr angenehm mᅵssen wir irgendwas noch unbedingt dazu schreiben?
Artikel 2, Absatz 3: "Festgestellt wird, dass der Mietgegenstand (l.2a) als Büro gewidmet ist." Hindert uns das daran, die Location für Veranstaltungen, Werklabors, Feste, Lager oder ähnliches zu verwenden? Laut Artikel 1, Absatz 2 benötigen alle anderen Verwendungen ja eine schriftlichen Genehmigung. Artikel 4, Absatz 2: "Die Mieterin verzichtet, - sofern im Einzelfall keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wird - auf jeden Ersatzanspruch im Zusammenhang mit allfälligen, von ihr vorgenommenen Investitionen." Sprich, was auch immer wir da reinbauen (Bar, Leitungen, Raketenabschussrampe) geht bei einem eventuellen Auszug finanziell verloren, so wir es nicht wieder ausbauen? Hier sind rechtliche Schlaufüchse gefragt: Ist das Usus? Soweit von mir. Reo Am 08.04.2006 um 13:00 schrieb Paul Boehm:
kann mal wer verständiger möglichst asap über den vertrag drüber sehen ? ich seh bisher keine probleme, scheint mir sehr angenehm
müssen wir irgendwas noch unbedingt dazu schreiben?
Von: Immobilien REIMER <immobilien.reimer@inode.at> Datum: 08. April 2006 10:49:26 GMT+02:00 An: paul@boehm.org Betreff: Mietvertrag
Sehr geehrter Hr. BÖHM,
Im Anhang befindet sich der Mietvertragsentwurf zu 1010 Rathausstraße 6.
Mfg Lieselotte REIMER
<20060406 Entwurf.doc> _______________________________________________ Metalab mailing list Metalab@lists.metalab.at http://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab
Philipp Dr�ssler schrieb:
Artikel 4, Absatz 2:
"Die Mieterin verzichtet, - sofern im Einzelfall keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wird - auf jeden Ersatzanspruch im Zusammenhang mit allf�lligen, von ihr vorgenommenen Investitionen."
Sprich, was auch immer wir da reinbauen (Bar, Leitungen, Raketenabschussrampe) geht bei einem eventuellen Auszug finanziell verloren, so wir es nicht wieder ausbauen? Hier sind rechtliche Schlauf�chse gefragt: Ist das Usus?
ich denke ja. wie kommt der vermieter dazu uns das nachher abkaufen zu m�ssen? aber dass man sich mit einem nachmieter eine investitionsabl�se ausmacht ist glaub ich wieder eine andere geschichte, oder? juristen unter uns? :) lg, Uli
hi, bin zwar kein jurist aber durch lebensgefᅵhrtin "jus-affin" :) ad I.2. "Wohnung/Bᅵro/Lager/Garage..ᅵ.ᅵ....." -> scheint mir sehr schwammig. Evtl. ᅵndern auf etwas das auch leicht nach "Veranstaltungsraum" oder so klingt? ad I.3. -> gilt erst wenn wir auch das geheime zimmer gesehen haben :) ad II.2. -> gut ist der Bezug aufs MRG... ad V. -> drᅵber nachdenken. keine ahnung wie konkret sich da andere clubs etc. "einmieten". dᅵrfte aber wohl kein problem sein..... lg, Uli Paul Boehm schrieb:
kann mal wer verstᅵndiger mᅵglichst asap ᅵber den vertrag drᅵber sehen ? ich seh bisher keine probleme, scheint mir sehr angenehm
mᅵssen wir irgendwas noch unbedingt dazu schreiben?
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Betreff: Mietvertrag Von: Immobilien REIMER <immobilien.reimer@inode.at> Datum: Sat, 08 Apr 2006 10:49:26 +0200 An: paul@boehm.org
An: paul@boehm.org
Sehr geehrter Hr. BᅵHM,
Im Anhang befindet sich der Mietvertragsentwurf zu 1010 Rathausstraᅵe 6.
Mfg Lieselotte REIMER
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