8 Apr
2006
8 Apr
'06
11:30
Philipp Dr�ssler schrieb:
Artikel 4, Absatz 2:
"Die Mieterin verzichtet, - sofern im Einzelfall keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wird - auf jeden Ersatzanspruch im Zusammenhang mit allf�lligen, von ihr vorgenommenen Investitionen."
Sprich, was auch immer wir da reinbauen (Bar, Leitungen, Raketenabschussrampe) geht bei einem eventuellen Auszug finanziell verloren, so wir es nicht wieder ausbauen? Hier sind rechtliche Schlauf�chse gefragt: Ist das Usus?
ich denke ja. wie kommt der vermieter dazu uns das nachher abkaufen zu m�ssen? aber dass man sich mit einem nachmieter eine investitionsabl�se ausmacht ist glaub ich wieder eine andere geschichte, oder? juristen unter uns? :) lg, Uli