Artikel 2, Absatz 3:
"Festgestellt wird, dass der Mietgegenstand (l.2a) als Büro gewidmet ist."
Hindert uns das daran, die Location für Veranstaltungen, Werklabors, Feste, Lager oder ähnliches zu verwenden? Laut Artikel 1, Absatz 2 benötigen alle anderen Verwendungen ja eine schriftlichen Genehmigung.
Artikel 4, Absatz 2:
"Die Mieterin verzichtet, - sofern im Einzelfall keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wird - auf jeden Ersatzanspruch im Zusammenhang mit allfälligen, von ihr vorgenommenen Investitionen."
Sprich, was auch immer wir da reinbauen (Bar, Leitungen, Raketenabschussrampe) geht bei einem eventuellen Auszug finanziell verloren, so wir es nicht wieder ausbauen? Hier sind rechtliche Schlaufüchse gefragt: Ist das Usus?
Soweit von mir.
Reo
Am 08.04.2006 um 13:00 schrieb Paul Boehm:
kann mal wer verständiger möglichst asap über den vertrag drüber sehen ?
ich seh bisher keine probleme, scheint mir sehr angenehm
müssen wir irgendwas noch unbedingt dazu schreiben?
Datum: 08. April 2006 10:49:26 GMT+02:00
Betreff: Mietvertrag
Sehr geehrter Hr. BÖHM,
Im Anhang befindet sich der Mietvertragsentwurf zu 1010 Rathausstraße 6.
Mfg Lieselotte REIMER
<20060406 Entwurf.doc>
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