On Don, 2015-07-23 at 12:49 +0200, BDuN@gmx.net wrote: [...]
geklebt ist. Der teurere aus Metall hätte das Dreifache gekostet und hatte 2 Jahre Gewährleistung - also um ein Drittel teurer, weil man davon ausgehen kann, daß er nach den 2 Jahren auch krepiert.
Am 2015-07-23 13:18, schrieb Bernd Petrovitsch:
In .at gekaufte Mobilien haben alle 2 Jahre Gewährleistung.
Genau. Du verwechselst naemlich 1. Garantie, das ist eine vom Hersteller _freiwillig_ gegebene Option das Geraet zu reparieren oder auszutauschen innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit 2. Gewaehrleistung, das ist das was gesetzlich vorgeschrieben ist und zwei Jahre gilt, unumstoesslich auf alles was beweglich ist (mobil, im Gegensatz zu Immobilien, also zB Gebaeuden). Die zwei Jahre sind aber leider so: im ersten halben Jahr muss der Hersteller beweisen dass Du den Schaden verursacht hast, ab dann musst Du beweisen dass der Schaden schon im Kaufzeitpunkt vorhanden bzw angelegt war. Jetzt ist halt die Frage: kann man beweisen dass es bereits angelegt war. Liebe Gruesse Astrid