Hi, ich hab auch vor in nächster Zeit Hardware zu verkaufen, deswegen hab ich mich etwas mit dem Thema beschäftigt. Kurz: Wirklich eindeutige Information bekommt man eigentlich nicht ... Am 11.04.2014, 16:15 Uhr, schrieb overflo <flo@tekstix.com>:
Wenn man den Funkteil aber in ein Produkt eines Drittanbeiters auslagert (Modul) und dieses Modul bereits zertifiziert wurde.. .. muss ich in der CE Kennzeichnung nur im Bezug auf dieses Teil auf die Zertifizierungunterlagen des Herstellers verweisen.
Ja, das ist korrekt, bzw. muss man AFAIK nicht mal explizit darauf verweisen. Wenn alle Einzelteile eine CE-Kennzeichnung haben, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch das gesamte Teil die CE-Bedingungen erfüllen. Was ich von anderen kleinen Hardware-Herstellern gehört hab wird mit der CE-Kennzeichnung auch eher locker umgegangen, d.h. die kleben das mal einfach drauf und gehen davon aus dass schon alles passen wird. Ist normalerweise bei Geräten mit Niederspannung auch kein Problem. Ausnahmen sind z.B. selbst entworfenen Schaltungen mit hohen Frequenzen. Da kanns leicht passieren, dass man irgendwo am PCB eine Antenne gebaut hat, die dann ordentlich abstrahlt. Da ist eine EMV-Prüfung schon sinnvoll. Problematisch wird's erst dann, wenn durch Nichteinhalten der CE-Vorschriften ein Schaden entsteht. Beispiel: Ein Gerät wird in einem Krankenhaus betrieb und stört durch zu starke Abstrahlung ein medizinisches Gerät. Oder das Ding wird so heiß dass sich jemand dran ernsthaft verbrennt (AFAIK maximale Oberflächentemperatur 60°C). Wenn Du Dir um solche Dinge Sorgen machst, müsstest eine Prüfung in einem Labor vornehmen lassen, die kostet halt richtig Geld. Grüße! Georg