15 Mai
2014
15 Mai
'14
13:27
Hi B, vielleicht findest eine passende Antwort unter http://www.internet4jurists.at/e-mail/vorgehen1a.htm Es scheint jedenfalls §107 TKG (2) betroffen zu sein, siehe http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_tkg01.htm#§_107. Aber auch wenn du zu den Mails eingewilligt hast, muss es für dich die Möglichkeit geben, das zu widerrufen. Eine wichtige Frage ist auch, ob österreichisches oder deutsches Gesetz zur Anwendung kommt, und wenn ersteres, ob es ein Vollstreckungsabkommen gibt. Schöne Grüße S P.S. Warum schreibst du deine Mail als Reply auf die Mail "[Metalab] Linuxwochen: key-signing party"? Thread-Stehlen ist böse.