Hallo Liste, nächste Woche, am 8. Mai, findet eine key-signing party im Rahmen der Linuxwochen Wien 2014 statt. Bei dieser key-signing party kommt das Zimmermann-Sassaman protocol zur Anwendung. Details zur Einreichung des keys (Deadline: DI, 6. Mai) finden sich hier: https://www.sthu.org/misc/ksp/lw-wien-2014.html Auf zahlreiche Keys freut sich, Stefan
hi alle, seit ein paar Tagen kommen auf GMX Spammails direkt vom GMX, also "Vertragspartner" mit Werbemails, bei denen kein Absender angeführt ist, um diesen nicht auf die Spamliste setzen zu können und auch kein Kästchen dahinter, um es ebenfalls als Spam zu markieren .. nur ein Kreuzchen, um es zu löschen, zwei pro Tag. Ich habe einer der Firmen jetzt mal mit Klage gedroht und die haben auch sofort geantwortet, daß es ohnehin "nicht personalisiert wäre und ich es löschen könne", aber ich glaube mich zu erinnern, daß alles, was ich unauffgefordert in mein Postfach bekomme, als Spam bezeichnet und behandelt werden kann und daher behandelt werden können muß .. es muß also eine Möglichkeit geben, das auf die Spamliste zu setzen. Oder kann GMX die Freemailer da wirklich zwingen ? Sind die über Spamgesetze erhaben ? Als ich das Konto eröffnet haben, war keine Rede davon, daß ich zugespammt werde, egal wer dabei gewinnt ! Ansonsten fiele mir nur noch ein Shitstorm gegen die entsprechenden Firmen ein ... Wißt ihr, wie dieses Gesetz oder diese Verordnung genau heißt und wo ich das finde ? Habe ich eine rechtlihe Möglichkeit ,da dagegen vorzugehen ? Zumal -- es muß genau wie beim Schneckenpostfach auch möglich sein, das zu unterbinden . mein Hausbesitzer kann auch nicht sagen, zur Aufbesserung der Miete, die preisgebunden ist, überschwemmt er micht jetzt mit Werbung, obwohl ich "Keine Werbung" am Postfach kleben habe- Wehret den Anfängen - 2 x Spam pro Tag, gegen den man nichts unternehmen kann, ist 2 x zuviel Danke i.v. und Grüße B
Hi B, vielleicht findest eine passende Antwort unter http://www.internet4jurists.at/e-mail/vorgehen1a.htm Es scheint jedenfalls §107 TKG (2) betroffen zu sein, siehe http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_tkg01.htm#§_107. Aber auch wenn du zu den Mails eingewilligt hast, muss es für dich die Möglichkeit geben, das zu widerrufen. Eine wichtige Frage ist auch, ob österreichisches oder deutsches Gesetz zur Anwendung kommt, und wenn ersteres, ob es ein Vollstreckungsabkommen gibt. Schöne Grüße S P.S. Warum schreibst du deine Mail als Reply auf die Mail "[Metalab] Linuxwochen: key-signing party"? Thread-Stehlen ist böse.
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Stefan Huber