23 Apr
2013
23 Apr
'13
18:26
2013/4/23 Ondřej Hošek <ondra.hosek@gmail.com>
Gelten da die Bedenken betreffend Wahlgeheimnis, Nachvollziehbarkeit-für-alle und Betrugssicherheit, die gegen Online-Durchführungen von Wahlen ("E-Voting") sprechen, nicht?
Das Wahlgeheimnis ist bei Volksbegehren allerdings auch nicht mehr gegeben.