2013/4/23 Ondřej Hošek <ondra.hosek@gmail.com>
Gelten da die Bedenken betreffend Wahlgeheimnis,
Nachvollziehbarkeit-für-alle und Betrugssicherheit, die gegen
Online-Durchführungen von Wahlen ("E-Voting") sprechen, nicht?

Das Wahlgeheimnis ist bei Volksbegehren allerdings auch nicht mehr gegeben.