Franz Nahrada wrote:
Metalab General Discussion List <metalab@lists.metalab.at> writes:
1. seit wann geh�rt es zu den aufgaben des staates selbstbestimmung zu f�rdern?
Das steht so ziemlich in jeder Verfassung.
aha. verfassungen werden ja gerne mystiziert, aber im endeffekt regelt es nur die staatlichen organe und die kompetenzaufteilung unter ihnen sowie so wichtige sachen das unsere landesfarben rot-weiss-rot sind und wir zur umfassenden landesverteidigung stehen. von freier selbstbestimmung ist jedenfalls nicht wirklich die rede http://www.verfassungen.de/at/verfassungheute.htm wenn �berhaupt (in der �sterreichischen zum beispiel garnicht) von selbstbestimmung geredet wird, dann von der 'selbstbestimmung des volkes' (was auch immer das bedeuten mag) und nicht des einzelnen. so genug der anti staatlichen propaganda von meiner seite, immerhin solls hier ja um konkrete vorhaben gehen und nicht um grundsatzdiskussionen. sl jl