On 2014-01-08 13:19, Michael Bauer wrote:
Hi,
On Wed, Jan 08, 2014 at 01:11:10PM +0100, Sebastian Bachmann wrote:
wenn ich das anmerken darf: die daten werden nicht wie oft angenommen in einer zentralen datenbank gespeichert.
Hast du da details? Wenn ja: http://titanpad.com/njFpxjok4g freut sich.
wer auf der TU ist kann sich die folien herunterladen: https://tiss.tuwien.ac.at/education/course/documents.xhtml?windowId=060&cour... ich bin mir nicht sicher wie das mit copyrightbla ist, im idealfall einfach ans INSO eine mail schreiben ob man das veröffentlichen darf. das system funktioniert so: es gibt 3 Basiskomponenten vonh ELGA: die ELGA-Grundlagen, ddas Bürger/Patienten System und die Speicherkomponenten. Die Grundlagen sind zB der Patientenindex, welcher Österreichweit erfasst wird und mit EU Standards kompatibel ist. Im Endeffekt ist das die Sozialversicherungskartei. Dann gibt es ein zweites Zentrales System das ist der GDA Index (GDA = Gesundheitsdiensteanbieter). In diesem Index sind die Rollen und Zugriffsregeln gespeichert welche die einzelnen GDAs betreffen. Das Bürgersystem ist www.gesundheit.gv.at, hier werden alle für den Patienten relevanten Daten abgebildet. Die Speicherung der Dokumente erfolgt IMMER dezentral, also direkt beim GDA selber (anm. so wie vorher auch!). Die ELGA bietet eben zusätzlich die Vernetzung der einzelnen GDA untereinander (viele von denen waren bisher auch schon vernetzt (zB Krankenhausverbünde etc)) Außnahme bildet die eMedikation, welche nicht dezentral gespeichert wird. Dies macht ja sinn, denn sonst könnte das system nicht effektiv funktionieren. eMedikation ist das ganze $blafoo rund um Rezeptdaten werden so gespeichert das ich zur Apotheke gehe und mir das zeug einfach hole ohne das ich einen papierschein brauche. Übrigens den Gesetzestext zur ELGA gibt es hier: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_I_111/BGBLA_2012_I_11... zwecks GDA und zugriff: Der Zugriff ist so regelt, dass der Patient ein Behandlungsverhältnis mit dem Arzt haben muss (innerhalb der letzten 28 Tage) + die GDA auf die andere GDA zugreifen darf und im Index berechtigt ist überhaupt zugriffe zu machen + der patient dagegen nicht wiedersprochen hat. Daten werden übrigens 10 Jahre bei der GDA gespeichert und danach gelöscht, medikationsdaten ein jahr nach abgabe autoamtisch gelöscht übrigens: alle dokumente über die elga müssten afaik offen gelegt sein. dazu am besten bei der ARGE ELGA oder gesundheit.gv.at direkt anfragem. alle angaben ohne gewähr ;)