Bin auf der Suche nach einem Wissenden (oder jemandem, der jemanden kennt... :-) ) hinsichtlich folgender Problemstellung: Die Sendungsmacher von sogenannten "freien Radios" haben grundsᅵtzlich Interesse, ihre Sendungen zu archivieren und auch als Archivdatei zum Download oder Stream anzubieten. Dies geschieht in ᅵsterreich recht gut und vielgenutzt ᅵber das CBA (Cultural Broadcast Archive). Die freien Radios haben einen Rahmenvertrag mit der AKM hinsichtlich der Nutzung geschᅵtzter Musikwerke bei der Live-Ausstrahlung. Die Nutzung fᅵr spᅵtere Downloads ist allerdings finanziell nicht gedeckt und vertraglich nicht geregelt. Hier stellt sich folgende Problematik: Gibt es einen juristisch einwandfreien Weg, Musikstᅵcke (insbesondere solche die in Musiksendungen gesendet wurden) "unbrauchbar" zu machen, sodass eine weitere Lizensierung nicht notwendig ist? Eine unverbindliche Aussage seitens der freien Radios besagt, dass ein teilweises "ᅵbersprechen" der Musik durch den Moderator ausreichend wᅵre. Andere Meinungen sind dahingehend, dass die Musiktitel zusᅵtzlich nach einer gewissen Lᅵnge abgeschnitten werden sollten. Die drastischste Meinung wᅵre, dass eine komplette Entfernung der Musiktitel nᅵtig sind, um rechtlich unbedenklich zu agieren. Was bei der Archivierung von Musiksendungen relativ absurd erscheint ;-) Vielleich kann mir ja jemand weiterhelfen oder einen Kontakt nennen? Liebe Grᅵᅵe Florian Machl P.S.: Wie siehts eigentlich mit einem Metalab Radioprojekt aus?