Weil ich gerade das Thema recherchiere (sehr intensiv wurde in �sterreich nicht berichtet): Seit 11. August ist in Deutschland der �202c des Strafgesetzbuchs in Kraft, der alleine schon den Besitz und die Verbreitung von "Hacker Tools" unter Strafe stellt. "Sanktioniert wird insbesondere das Herstellen, �berlassen, Verbreiten oder Verschaffen von �Hackertools�, die bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen." (Zitat aus der Pressemitteilung des Dt. Justizministeriums, Gefunden auf "http://www.tecchannel.de/sicherheit/grundlagen/1729025/") Kritik kommt nicht nur alleine aus der "Hackerszene" (die genau genommen gar nicht existiert) sondern auch von renommierten Organisationen wie der Dt. Gesellschaft f�r Informatik und BITKOM (Bundesverband Informations- wirtschaft und neue Medien). Kritisiert werden in erster Linie die mangelnde Rechtssicherheit und auch die Beschneidung der M�glichkeiten von Sicherheitsexperten. Interessant hierzu ein "Leitfaden" der EICAR (European Expert Group for IT_Security): http://www.eicar.org/press/infomaterial/JLUSSI_LEITFADEN_web.pdf Weiter getrieben hat es der IDG-Verlag in M�nchen: Am 14.Sep2007 wurde Strafanzeige gegen unbekannt erstattet, mit dem Ziel, den Verantwortlichen f�r die Weseite des BSI (Dt. Bundesamt f�r Sicherheit in der Informationstechnik) auszumachen und ein Strafverfahren gegen ihn einzuleiten. Grund war die Verlinkung (und damit "Verbreitung" im Sinne des �202c StGB) der Hackersoftware "John the Ripper". Die Strafanzeige: http://www.tecchannel.de/sicherheit/grundlagen/1729025/index5.html Vorerst hat Die Staatsanwaltschaft das Verfahren abgelehnt, kurioserweise unter der Argumentation: "[ ... ] dass dem BSI nicht bewusst gewesen ist, dass die Software �John the Ripper� in ihrer Ursprungs- und Vollversion ein Hacker-Tool ist." Siehe: http://www.tecchannel.de/sicherheit/news/1737683/index.html Der IDG-Verlag pr�ft nun weitere Rechtsmittel. Unterst�tzung kommt nun auch von anderen Seiten, wie z.B. von der VisuKom Deutschland GmbH, die Ende Oktober eine Verfassungsbeschwerde gegen den �202c StGB eingereicht hat. Hauptargument wiederum die Rechstunsicherheit. Siehe: http://www.visukom.de/index.php?id=7 Ich bin gespannt wie das weitergeht... LG, MiKa PS: Re-Posten auf anderen Listen, die interessiert sein k�nnten ist erw�nscht.