Dt. Hackerparagraph, Strafanzeige gegen Bundesamt
Weil ich gerade das Thema recherchiere (sehr intensiv wurde in �sterreich nicht berichtet): Seit 11. August ist in Deutschland der �202c des Strafgesetzbuchs in Kraft, der alleine schon den Besitz und die Verbreitung von "Hacker Tools" unter Strafe stellt. "Sanktioniert wird insbesondere das Herstellen, �berlassen, Verbreiten oder Verschaffen von �Hackertools�, die bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen." (Zitat aus der Pressemitteilung des Dt. Justizministeriums, Gefunden auf "http://www.tecchannel.de/sicherheit/grundlagen/1729025/") Kritik kommt nicht nur alleine aus der "Hackerszene" (die genau genommen gar nicht existiert) sondern auch von renommierten Organisationen wie der Dt. Gesellschaft f�r Informatik und BITKOM (Bundesverband Informations- wirtschaft und neue Medien). Kritisiert werden in erster Linie die mangelnde Rechtssicherheit und auch die Beschneidung der M�glichkeiten von Sicherheitsexperten. Interessant hierzu ein "Leitfaden" der EICAR (European Expert Group for IT_Security): http://www.eicar.org/press/infomaterial/JLUSSI_LEITFADEN_web.pdf Weiter getrieben hat es der IDG-Verlag in M�nchen: Am 14.Sep2007 wurde Strafanzeige gegen unbekannt erstattet, mit dem Ziel, den Verantwortlichen f�r die Weseite des BSI (Dt. Bundesamt f�r Sicherheit in der Informationstechnik) auszumachen und ein Strafverfahren gegen ihn einzuleiten. Grund war die Verlinkung (und damit "Verbreitung" im Sinne des �202c StGB) der Hackersoftware "John the Ripper". Die Strafanzeige: http://www.tecchannel.de/sicherheit/grundlagen/1729025/index5.html Vorerst hat Die Staatsanwaltschaft das Verfahren abgelehnt, kurioserweise unter der Argumentation: "[ ... ] dass dem BSI nicht bewusst gewesen ist, dass die Software �John the Ripper� in ihrer Ursprungs- und Vollversion ein Hacker-Tool ist." Siehe: http://www.tecchannel.de/sicherheit/news/1737683/index.html Der IDG-Verlag pr�ft nun weitere Rechtsmittel. Unterst�tzung kommt nun auch von anderen Seiten, wie z.B. von der VisuKom Deutschland GmbH, die Ende Oktober eine Verfassungsbeschwerde gegen den �202c StGB eingereicht hat. Hauptargument wiederum die Rechstunsicherheit. Siehe: http://www.visukom.de/index.php?id=7 Ich bin gespannt wie das weitergeht... LG, MiKa PS: Re-Posten auf anderen Listen, die interessiert sein k�nnten ist erw�nscht.
danke fuers posten! sehr traurig, die sache. ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein gesetz in irgendeiner weise verfassungskonform ist. warum verbieten sie nicht gleich das ganze internet,... au�erdem, wie kommen diese �... �berhaupt dazu, in in dem zusammenhang den begriff "hacker-tools" zu verwenden? zeugt nicht gerade von einblick in die heutige gesellschaft, wo hacking ein wesentlicher bestandteil von open source, free software, kunstszene und generell tech-development ist. das ganze metalab ist auf der idee von hacking aufgebaut (neue technologien entwickeln, bzw. vorhandene technologien auf neue weise verwenden.) nur ein winziger prozentsatz dessen, wofuer hacking steht ist illegal. und was illegales file sharing betrifft, geht ein gro�er trend sowieso in richtung creative commons und ein anderer in richtung copyright f�r maximal 5 jahre... marius. Michael Kafka wrote:
Weil ich gerade das Thema recherchiere (sehr intensiv wurde in �sterreich nicht berichtet):
Seit 11. August ist in Deutschland der �202c des Strafgesetzbuchs in Kraft, der alleine schon den Besitz und die Verbreitung von "Hacker Tools" unter Strafe stellt.
"Sanktioniert wird insbesondere das Herstellen, �berlassen, Verbreiten oder Verschaffen von �Hackertools�, die bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen." (Zitat aus der Pressemitteilung des Dt. Justizministeriums, Gefunden auf "http://www.tecchannel.de/sicherheit/grundlagen/1729025/")
Kritik kommt nicht nur alleine aus der "Hackerszene" (die genau genommen gar nicht existiert) sondern auch von renommierten Organisationen wie der Dt. Gesellschaft f�r Informatik und BITKOM (Bundesverband Informations- wirtschaft und neue Medien). Kritisiert werden in erster Linie die mangelnde Rechtssicherheit und auch die Beschneidung der M�glichkeiten von Sicherheitsexperten. Interessant hierzu ein "Leitfaden" der EICAR (European Expert Group for IT_Security): http://www.eicar.org/press/infomaterial/JLUSSI_LEITFADEN_web.pdf
Weiter getrieben hat es der IDG-Verlag in M�nchen: Am 14.Sep2007 wurde Strafanzeige gegen unbekannt erstattet, mit dem Ziel, den Verantwortlichen f�r die Weseite des BSI (Dt. Bundesamt f�r Sicherheit in der Informationstechnik) auszumachen und ein Strafverfahren gegen ihn einzuleiten. Grund war die Verlinkung (und damit "Verbreitung" im Sinne des �202c StGB) der Hackersoftware "John the Ripper". Die Strafanzeige:
http://www.tecchannel.de/sicherheit/grundlagen/1729025/index5.html
Vorerst hat Die Staatsanwaltschaft das Verfahren abgelehnt, kurioserweise unter der Argumentation:
"[ ... ] dass dem BSI nicht bewusst gewesen ist, dass die Software �John the Ripper� in ihrer Ursprungs- und Vollversion ein Hacker-Tool ist." Siehe:
http://www.tecchannel.de/sicherheit/news/1737683/index.html
Der IDG-Verlag pr�ft nun weitere Rechtsmittel.
Unterst�tzung kommt nun auch von anderen Seiten, wie z.B. von der VisuKom Deutschland GmbH, die Ende Oktober eine Verfassungsbeschwerde gegen den �202c StGB eingereicht hat. Hauptargument wiederum die Rechstunsicherheit. Siehe:
http://www.visukom.de/index.php?id=7
Ich bin gespannt wie das weitergeht...
LG, MiKa
PS: Re-Posten auf anderen Listen, die interessiert sein k�nnten ist erw�nscht.
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On Nov 18, 2007 at 1213 -0500, marius schebella appeared and said:
[...] sehr traurig, die sache. ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein gesetz in irgendeiner weise verfassungskonform ist. warum verbieten sie nicht gleich das ganze internet,...
Das kommt schon noch, alles zu seiner Zeit. Rome wasn't burnt in a day.
außerdem, wie kommen diese ä... überhaupt dazu, in in dem zusammenhang den begriff "hacker-tools" zu verwenden? zeugt nicht gerade von einblick in die heutige gesellschaft, wo hacking ein wesentlicher bestandteil von open source, free software, kunstszene und generell tech-development ist.
Es liest aber niemand außer den einschlägigen Randgruppen das Jargon File. Das ist auch zu beachten, wenn man mit Menschen außerhalb dieser Randgruppen kommuniziert. Es ist insbesondere zu beachten, wenn man Texte liest, die von „außen” kommen. Cheers, Lynx. -- "Reality" is the only word in the language that should alwas be used in quotes. --- My Life with the Thrill Kill Kult, "Nervous Xians"
Großes Kino! Leider auch blanke Realität. Leute, die Zeiten werden lustig. Das sind "Anti-Terror"-Gesetze nach dem Vorbild (und vielleicht auch Befehl?) von George Bush's (un)gesetzlichen Neuerungen. Verfassungskonform is das ganze natürlich nicht, aber in Zeiten der EU is eine Verfassung auch nichts mehr wert. Sie kann schließlich vom "Staatenbund" overruled werden. Und durch eine neue ersetzt, ohne dass jemand gefragt wird. Nunja, die Franzosen schon, aber die sind rebellische Aufständische, wer hört denn schon auf die. Die Schweiz is sowieso immer gegen alles vernünftige und so schrecklich "neutral". Fragt's den Herrn Hufsky, der weiß das. /_\ !! Aber ich hör jetz auf weil das ganze Gelaber hat eh keinen Sinn... Wen's interessiert, der weiß längst, worauf's hinaus läuft und wen nicht, der schimpft sowieso immer noch die "Verschwörungstheoretiker". Knock, knock, Neo. The matrix has you...
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Michael Kafka