Am 11.04.2014 16:15, schrieb overflo:
Hi,
Ich lese mir seit Wochen dieverse Dokumente zur CE Kennzeichnung durch und hab schon sehr viele meiner Fragen beantworten koennen.. aber nicht alle. Hat hier jemand schon einmal ein CE Zeichen auf einem Produkt angebracht und weiss genau welche Schritte da zu beachten sind?
Die konkrete Frage die mich wurmt ist: Ein Produkt darf im EU-Raum nur in Umlauf gebracht werden mit entsprechender Kennzeichnung. Diese Kennzeichnung nimmt man selbst vor und setzt eine Art Garantiebrief auf dass man alle fuer die CE Kennzeichnung erforferlichen Auflagen erfuellt.
Wenn man nun etwas baut in dem ein FUNKTEIL steckt ist eine dieser Auflagen dass man das von einer Funk-Kontrollbehoerde pruefen laesst. Was Kostet enorm viel Geld und dauert ewig.
Wenn man den Funkteil aber in ein Produkt eines Drittanbeiters auslagert (Modul) und dieses Modul bereits zertifiziert wurde.. .. muss ich in der CE Kennzeichnung nur im Bezug auf dieses Teil auf die Zertifizierungunterlagen des Herstellers verweisen.
Stimmt das so? Gibts da eine gute Beratungsstelle dazu?
:* -flo
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Hallo, du musst erstamal rausfinden welche Normen dein Ger�t betreffen. Ich mache das immer so, dass ich den T�V befrage und zusammen mit Kunden dann die passende Normen rausfinden. Nachdem die Normen fixiert sind, wird das Ger�t aufgrund einer Pr�fanordnung die in der Norm fixiert ist, getestet und die Ergebnisse in der Dokumenation des Ger�ts zusammengefasst. Dabei gilt: Egal welche Module du einbaust, oder welche Ger�te du verwendest (DC/DC Wandler, oder AC/DC Adapter...) und egal ob die schon ein CE Zeichen haben musst Du f�r das Ger�t das im Umlauf bringen willst die Messungen und Tests alle machen. Es reicht nicht zu sagen "das Modul XY ist hat eine CE," und somit brauche ich keine mehr. Das gilt nur dann, wenn du ein H�ndler bist und das Modul so weiter verkaufst, und nicht einbaust. Wenn du aber ein Ger�t baust, den testest und dann eine CE Zeichen anbringst, und am Schluss das Modul als Option oder Zubeh�r mitgibst, dann wird es so verstanden dass der Enduser der "Inumlaufbringer" ist und somit die Verantwortung bei Ihn liegt. (Ist aber eher ein Streitfall) Wenn es jemanden interessiert habe ich ein Messprotokol online gestellt, wo ich einen Ger�t nach EN5022 und EN55024 mit A1 und A2 gemessen und getestet habe: https://dl.dropboxusercontent.com/u/25299927/TUV-MESSUNG.pdf hoffe das hilft weiter :-) Gabriel