On Don, 2015-07-23 at 14:46 +0200, astrid.gruber@nunmehr.at wrote:
On Don, 2015-07-23 at 12:49 +0200, BDuN@gmx.net wrote: [...]
geklebt ist. Der teurere aus Metall hätte das Dreifache gekostet und hatte 2 Jahre Gewährleistung - also um ein Drittel teurer, weil man davon ausgehen kann, daß er nach den 2 Jahren auch krepiert.
Am 2015-07-23 13:18, schrieb Bernd Petrovitsch:
In .at gekaufte Mobilien haben alle 2 Jahre Gewährleistung.
Genau. Du verwechselst naemlich 1. Garantie, das ist eine vom Hersteller _freiwillig_ gegebene Option das Geraet zu reparieren oder auszutauschen innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit Und es muß explizit im Kaufvertrag (oder sonstwo) drin stehen, was alles Garantiebedingungen etc. sind - da gibt es nix im Gesetz. 2. Gewaehrleistung, das ist das was gesetzlich vorgeschrieben ist und zwei Jahre gilt, unumstoesslich auf alles was beweglich ist (mobil, im Gegensatz zu Immobilien, also zB Gebaeuden). Die zwei Jahre sind aber Außer Du hast das Gerät am Flohmarkt oder privat gekauft (oder B2B) - dann *kann* man die Gewährleistung auch ganz anders regeln. Im B2C muß die mind. 2 Jahre sein .... leider so: im ersten halben Jahr muss der Hersteller beweisen dass Du den Schaden verursacht hast, ab dann musst Du beweisen dass der Schaden schon im Kaufzeitpunkt vorhanden bzw angelegt war.
Der Schaden muß bei der Gewährleistung immer schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden gewesen sein (deshalb zieht die Gewährleistung bei Verschleißteilen wie Bremsbelägen idR - so nach Tag 3;-) - nicht wirklich). Klarerweise kann der Händler nach 6 Monaten steif und fest behaupten, daß er nicht glaubt, daß man nichts falsches gemacht hat und man möge es bitte "beweisen" (und ja, das ist mbMn ein Fehler im Gesetz und zeigt nur die wahre Macht zwischen Händler und Konsumentenseite). aber wie beweise ich, was ich alles schlechte nicht gemacht hab? Oder will mir der unterstellen, daß ich das Gerät nur deshalb künstlich schrottte, daß ich dann Probleme mit dem Ersatz provoziere? Naja, und wenn Händler so reagieren, wird man das dann auch weitererzählen ...
Jetzt ist halt die Frage: kann man beweisen dass es bereits angelegt war.
Der erste Versuch wird schlauerweise sein, dort mal nett und freundlich zu fragen, wie dann das passieren kann etc. - zumindest größere HiFi-Ketten, wo man obiges kaufen kann, tauschen kaputtes unkompliziert bzw. schicken zur Reparatur ein (weil sonst mühsam und vllt. schlechter Ruf ....). Ansonsten indirekt: die gesetzliche Gewährleistung gilt 2 Jahre, also wird das Gerät so gebaut sein, daß es locker so lange hält - eher 3-5 Jahre, oder? Wenn dann das Gerät schon nach einem Jahr (statt 3 Jahren) kaputt geht (und keine offensichliche Beschädigung etc.), dann muß es zum Kaufzeitpunkt schon einen Schaden gehabt haben - wie sollte es sonst kaputt gehen? MfG, Bernd -- "I dislike type abstraction if it has no real reason. And saving on typing is not a good reason - if your typing speed is the main issue when you're coding, you're doing something seriously wrong." - Linus Torvalds