so ich das verstanden habe, heißt ein gewinn bei mana noch nicht, daß man das geld einfach so bekommt. es ist nur eine zusage, daß man (einzureichende) projekte der netzkunst finanziert bekommt. das muss dann den richtlinien der ma7 ensprechen.
URL? Oder kann man die in ein paar Worten be- bzw. umschreiben?
Rein rechtlich gesehen sind die Teilnehmer von Mana eine von der MA 7 bestelle Jury, die für die MA 7 eine Vergabeentscheidung vornimmt. Die MA 7 ist an diese Entscheidung gebunden und kann maximal Antragssteller ausscheiden wenn sie den Formalkriterien nicht entsprechen (z.B. kein Wien Bezug) und hätte ansich das Recht zu bestimmen wer Mitglied der Jury ist (wovon sie aber derzeit keinen Gebrauch macht). Wirklich lustig wird die Sache rund um Mana, wenn einer der zu kurz gekommenen Antragssteller bei Mana beim Bundesvergabeamt (BVA) Einspruch gegen die Vergabe erhebt und JEDES Mitglied der Bewertungskommision seine Bewertung schriftlich bzw. mündlich vor dem BVA begründen muss (ist sowohl mir, als auch meiner Mutter schon einmal passiert). Wobei aber das BVA Einsprüche im Unterschwellenbereich (unter 300.000 Euro) nach Möglichkeit versucht abzuwimmeln, was in diesem Fall sehr leicht ist, weil kaum einer der Teilnehmer einen korrekten Antrag auf Förderung gemäß des Bundesvergabegesetz stellen wird und dementsprechend nicht Einspruchsberechtigt ist. Wahrscheinlich würde der BVA aber die Vergabe aus Ganzes aufheben. (Wem dann noch immer fad ist könnte nach aufgehobener Ausschreibung, den entstandenen Verlust zivilrechtlich bei der MA 7 einklagen). cu andreas