Aha, danke wieder klueger geworden ;) -- LG Roland On 04 Jan 2014, at 13:03 , Astrid Gruber <astrid.gruber@nunmehr.at> wrote:
On 01/04/2014 12:58 PM, Roland wrote:
Wir haben auf der FH einen Vortrag von jemandem vom Bundeskanzleramt gehabt.
Der hat uns die Handysignatur erklaert und erzaehlt, dass die einzige Moeglichkeit ELGA abzumelden ueber diese Handysignatur moeglich sein wird.
Traditionell abmelden (so mit Unterschrift auf Papier) wird also wahrscheinlich nix.
Er war unkundig, der Mensch vom BKA. Das waere verboten, jede und jeder muss sich abmelden koennen. Und es geht natuerlich auch: https://www.gesundheit.gv.at/Portal.Node/ghp/public/content/ELGA/elga-wie-fu...
"ELGA-Widerspruchstelle (bei Willenserklärung in Papierform) Sie können in Ausübung Ihrer Teilnehmerrechte bei der ELGA-Widerspruchstelle eine schriftliche Willenserklärung (Widerspruch bzw. Widerruf des Widerspruchs) zur ELGA-Teilnahme abgeben. Dafür können Sie das Formular verwenden.
Folgende Schritte sind für die Abgabe der Willenserklärung notwendig:
1. Unterschreiben Sie die Willenserklärung eigenhändig 2. Legen Sie eine Kopie einer der folgenden amtlichen Lichtbildausweise bei: Reisepass, Führerschein, Identitätsausweis oder Personalausweis 3. Senden Sie die unterschriebene Willenserklärung mit der Kopie des amtlichen Lichtbildausweises an: 4. ELGA-Widerspruchstelle, Postfach 180, 1021 Wien
Die ELGA-Widerspruchstelle trägt Ihre Willenserklärung ein und sendet Ihnen darüber eine schriftliche Bestätigung."
Astrid
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