[ Nachfolgendes hatte ich letztes getippt, aber dann nicht abgeschickt [ weil nicht fertig. Jetzt schick ichs dennoch hab. On Sun, 18 Jan 2009 13:19:22 +0100 Florian Machl wrote:
Bin auf der Suche nach einem Wissenden (oder jemandem, der jemanden kennt... :-) ) hinsichtlich folgender Problemstellung:
Die Sendungsmacher von sogenannten "freien Radios" haben grundsätzlich Interesse, ihre Sendungen zu archivieren und auch als Archivdatei zum Download oder Stream anzubieten. Dies geschieht in Österreich recht gut und vielgenutzt über das CBA (Cultural Broadcast Archive). Die freien Radios haben einen Rahmenvertrag mit der AKM hinsichtlich der Nutzung geschützter Musikwerke bei der Live-Ausstrahlung.
nur so aus Interesse: ist eigentlich der Livestream auch umfasst? s.a. http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_urhg1a.htm#%C2%A7_59a.
Die Nutzung für spätere Downloads ist allerdings finanziell nicht gedeckt und vertraglich nicht geregelt.
dann ist es riskant das anzubieten
Hier stellt sich folgende Problematik: Gibt es einen juristisch einwandfreien Weg, Musikstücke (insbesondere solche die in Musiksendungen gesendet wurden) "unbrauchbar" zu machen, sodass eine weitere Lizensierung nicht notwendig ist? Eine unverbindliche Aussage seitens der freien Radios besagt, dass ein teilweises "übersprechen" der Musik durch den Moderator ausreichend wäre.
wishful thinking, IMHO. Wird schon herumgestritten ob man paar Sekunden zitieren darf. http://www.internet4jurists.at/urh-marken/faq_urh1a.htm#sonstige
Andere Meinungen sind dahingehend, dass die Musiktitel zusätzlich nach einer gewissen Länge abgeschnitten werden sollten. Die drastischste Meinung wäre, dass eine komplette Entfernung der Musiktitel nötig sind, um rechtlich unbedenklich zu agieren. Was bei der Archivierung von Musiksendungen relativ absurd erscheint ;-)
Archivieren ist eine Sache, Zurverfuegungstellen eine andere
Vielleich kann mir ja jemand weiterhelfen oder einen Kontakt nennen?
naja, auf http://www.i4j.at gibts ein Forum. Fragen hinreichend abstrakt formulieren, damit es nicht als Rechtberatung gilt. Einen Freibrief a la "ein bissl reinreden und gut ists" wirds aber nicht geben. auf https://lizenzshop.akm.co.at/Lizenzshop/pages/common/home.jsf sind auch div. Online-Dienste erwaehnt aber oft wird am Ende des Dialogs auf persoenliche Ruecksprache verwiesen weils dafuer noch keine Lizenz- modell gibt. Aber auch fuer strictly non commercial ist das kaum erschwinglich wenn es insgesamt nicht nur ein paar Minuten sind. Ciao, Peter