5 Feb
2008
5 Feb
'08
11:22
2008/2/5 Peter Kuhm <peter@null.priv.at>:
BTW, seit 2002 gibts ein Vermummungsverbot. [...] (3) Darüber hinaus kann von der Durchsetzung der Verbote nach Abs. 1 abgesehen werden, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit nicht zu besorgen ist. [...] --- snap ---
also wenn man sich nicht zu dumm anstellt ... mfg max