Hi, was ich jetzt grad recherchiert hab, sind EUR 35.- an die MA64 für das Steigenlassen von Luftballons ( im Jahr 2011 ). Da wurde nur das Datum und der Ort - ein Park in 1050 - angegeben. Das müsste doch eigentlich ausreichen. Ich geh davon aus, das die Behörde das an die Austrocontrol weitergegeben hat ;-)) Liebe Grüße A. Am 10.02.2015 um 17:40 schrieb mnagele@openmailbox.org:
Unbedingt die Austrocontrol mit einbeziehen...2011 war ich der Fotograf eines Kunst-Studenten dessen Warmluft-Zeppelin einen Eurofighter-Einsatz ausgelöst hat, er wurde angezeigt und Jahre danach freigesprochen, war damals in allen Medien und kann man sich sparen.
zB.: http://kurier.at/chronik/oberoesterreich/nach-zeppelin-flug-droht-anklage/71... http://www.ceiberweiber.at/index.php?p=news&area=1&newsid=683
(So nebenbei, ans Urheberrecht haben sich die Zeitungen und das Museum selbst null gehalten, also bitte gleich weg damit).
LG Max
On 2015-02-10 16:04, Thomas Zehetbauer wrote:
Hier die Antwort, die ich von der Austro Control erhalten habe: --- In Beantwortung Ihrer Fragenstellung beachten Sie bitte folgende Publikation: http://eaip.austrocontrol.at/lo/141211/PART_2/LO_ENR_1_1_en.pdf Die Gebühren richten sich zZ nach dem GBG Gebührengesetz für Antrags- und Beilagengebühren und der ACGV Austro Control Gebührenverordnung (für mehrmalige Aufstiege TP87 = EUR 362,-- zzgl. TP 92 Aufwand für Amtshandlung pro Organ und angefangener halber Stunde EUR 67,--) plus 20% USt. --- Die Gruppe in der Slovakei meint, dass es bei ihnen auch schwieriger geworden wäre und Ungarn derzeit eine freundliche Umgebung bietet. lg tom
_______________________________________________ Metalab mailing list Metalab@lists.metalab.at https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab