hi, danke für die Auskunft, ich dachte, ich hätte den gesamten Text gelöscht vom vorigen Mail, weil ich die "General Discussion List" -Adresse so schnell nicht gefunden hatte .. also bin ich auf Antworten und habe rausgelöscht. Bin etwas im Streß, habe einen Jungraben in Pflege, der dieser Tage dann abgeholt werden wird von einer Auffangstation, aber bis dahin macht er mich völlig fertig .. er ist zauberhaft, gedeiht prächtig und meine Wohnung schaut aus wie das Mekongdelta, sorry also, ich wollte sicher keinen Thread klauen .. wenn das Untier schläft, lese ich mir die Links dann mal durch ... Danke nochmals B-
Gesendet: Donnerstag, 15. Mai 2014 um 15:27 Uhr Von: "Stefan Huber" <shuber@sthu.org> An: "Metalab General Discussion List" <metalab@lists.metalab.at> Betreff: Re: [Metalab] Rechtsauskunft Neuerdings Spam von GMX auf GMX
Hi B,
vielleicht findest eine passende Antwort unter http://www.internet4jurists.at/e-mail/vorgehen1a.htm
Es scheint jedenfalls §107 TKG (2) betroffen zu sein, siehe http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_tkg01.htm#§_107.
Aber auch wenn du zu den Mails eingewilligt hast, muss es für dich die Möglichkeit geben, das zu widerrufen. Eine wichtige Frage ist auch, ob österreichisches oder deutsches Gesetz zur Anwendung kommt, und wenn ersteres, ob es ein Vollstreckungsabkommen gibt.
Schöne Grüße S
P.S. Warum schreibst du deine Mail als Reply auf die Mail "[Metalab] Linuxwochen: key-signing party"? Thread-Stehlen ist böse.
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