On Wed, 19 Jun 2019 16:32:10 +0200 Harald Markus Wirth wrote:
Vorsicht Trigger: rechtlich sind die Dinger alle ja als kleinspielzeug eingestuft oder? Also Gehsteige und keinesfalls Fahrbahn zu verwenden.
Wir hatten Leute, die sich E-Longboards selber gebaut haben. Einer davon, Nicco, sagte mir, dass die Dinger als "Fahrrad" gelten,
gelten sie nicht, s.u.
Licht haben müssen und eine eher geringe Maximalgeschwindigkeit nicht überschreiten dürfen (25 km/h?). Er kann mit seinem Superakku ziemlich weit damit fahren.
-> https://autorevue.at/ratgeber/e-skateboards-recht-regeln-gesetz / 26.07.2018 --- snip --- E-Skateboards, die gesetzlichen Regelungen Österreich Skateboards, egal ob mit oder ohne elektrischen Antrieb haben lt. Gesetz nichts auf einem Radweg oder einer Fahrbahn verloren, da sie als “fahrzeugähnliches Kinderspielzeug” eingestuft werden. Aber es gibt Ausnahmen: Auf Gehwegen aber auch Spiel- und Wohnstraßen oder auch Fußgängerzonen sind sie vom Gesetzgeber gestattet. Allerdings gilt z.B. auf Gehwegen die Einschränkung, dass Fußgänger nicht behindert werden dürfen. Außerdem muss verhindert werden, dass sie auf die Fahrbahn gelangen können. Kinder unter zwölf Jahren dürfen ein E-Skateboard alleine nur mit Radfahrausweis nutzen. ... --- snap --- -> https://derstandard.at/2000085270073/Hippe-Flitzer-Auf-E-Boards-unterwegs-im... / 21.08.2018 -> https://futurezone.at/digital-life/was-darf-man-wo-mit-elektromobilitaet/251... / 26.06.2017 -> https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/Elektro-Sc... ff. Sers, Peter