On Thu 29.01.15 15:04, peter purgathofer wrote:
wow, spannend. ich würde mich, je nach verarbeiter, am ehesten an die datenschutzbehörde - https://www.dsb.gv.at/site/6189/default.aspx - oder den datenschutzrat - https://www.bka.gv.at/site/6417/default.aspx wenden. aber IANAL, von dem her...
DSB war auch mein erster Gedanke, aber: Es wird um Verständnis ersucht, dass im Rahmen einer telefonischen, oder schriftlichen Anfrage keine rechtlichen Beurteilungen zur Anwendung und Auslegung rechtlicher Bestimmungen bzw. inhaltliche Beratungsleistungen vorgenommen werden können. Diese rechtlichen Beurteilungen können auf Grund der gesetzlichen Zuständigkeit der Datenschutzbehörde nur im Zuge eines konkreten Verfahrens vorgenommen werden. Jede Vorabbeurteilung würde das Ergebnis eines allfälligen Verfahrens vor der Datenschutzbehörde vorwegnehmen. http://www.dsb.gv.at/site/8167/default.aspx –Stefan