wenn man die mail von gaaaaanz unten nach gaaaanz oben liest, ensteht der eindruck dass dein handy "keinen empfang" mehr hat (vermutlich hast du keine gebühren entrichtet) und du versuchst nun das als funkanlage zu deklarieren und damit die GSM anbieter irgendwie dazu zu bringen dass sie dir ihr netz kostenlos zur verfügung stellen. lese ich das richtig? dein plan wäre nun eine SIM karte von irgendwoher zu bekommen wo GSM anbindung kostenlos ist und dann ein roaming mit den lokalen anbietern einzufordern?! ich frag nur weil ich mir nicht sicher bin wie ich diese mailwurst verstehen soll, nicht weil ich dir da ernsthaft helfen könnte. liegrü -flo On Fri, 5 Sep 2014 16:41:25 +0100, Paul Enzinger <landnotretter@yahoo.at> wrote:
möglicherweise interessiert euch das oder jemand kann uns helfen - das problem ist anscheinend der vertrag mit einem österreichischen mobilfunkanbieter dH wir bräuchten eine sim karte aus einem land wo gsm funk kostenlos ist oder eine freie sim karte - der CCC hat doch mal bei einem kongress so ein eigenes gsm netz gemacht -sim karte um 20 cent und sonst keine kosten wenn ich mich richtig erinnere .... mglw wäre es auch sinnvoll einen eigene relaisstation an bord zu haben (sicherheitshalber) oder auf veraltete VHF, UKW, KW o.ä. umzusteigen
hier der gesammte schriftwechsel bis jetzt ...-paul
Sehr geehrter Herr Enzinger!
Relevant ist Ihr Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter. Sollten hier Einschränkungen, Entgelte o.ä. anfallen klären Sie dies bitte zunächst mit diesem.
Da es sich offensichtlich um ein Problem zwischen Mobilfunkanbieter und Kunden handelt ist danach dafür die Schlichtungsstelle RTR GmbH zuständig. s. www.rtr.at, Stichworte Schlichtungsstelle bzw. Konsumentenservice.
Mit freundlichen Grüßen Hans-Christian Krasa
Mag.iur. Hans-Christian Krasa
(Leiter)
Radetzkystr.2 1030 Wien
Tel.: +43 1 71162 654400 Fax: +43 1 71162 654409 E-Mail: hans-christian.krasa@bmvit.gv.at
Von: paul enzinger [mailto:paulenzinger@gmx.at] Gesendet:Donnerstag, 04. September 2014 13:00 An:Wien FB; secretariat@danubecom-intern.org; impressum@a1telekom.at Betreff:Aw: AW: Enzinger WG: belgrader abkommen artikel 29 - beschwerde wegen sabotage unserer gsm-funkanlage
geschätzter hans-christian krasa,
danke für die schnelle antwort (bin ich von österreichischen behörden gar nicht gewöhnt)
unser schiff verfügt über mehrere bordfunkanlagen. die GSM anlagen (sprech und datenfunk) funktionieren nichtmehr bzw dürften von den relaisstationen an land nichtmehr unterstützt werden. die PMR anlage funktioniert, allerdings nur eingeschränkt zufriedenstellend weil geringe reichweite bzw nicht vorhandene relaisstationen. ausserdem verfügen wir über eine W-lan und bluetooth datenfunkanlage die einwandfrei funktioniert (der W-lan datenfunk läuft über die relaisstation "freewave" und wird von dieser einwandfrei unterstützt) - und über eine UKW empfangstation die auch funktioniert (wobei die informationen die über UKW reinkommen wenig brauchbar sind)...
ausserdem verfügen wir über ein umfangreiches magazin an elektronikbauteilen das mglw eine nicht funktionierende UKW, VHF, mittel oder langwellen funkanlage darstellen könnte.
von einer fernmeldebehördlichen bewilligung ist mir nichts bekannt, ich werde mit der angelegenheit aber kontakt zur botschaft von lesotho unter dessen flagge das schiff läuft aufnehmen. der funkverkehr zu anderen schiffen ist bisher über GSM-sprechfunk abgewickelt worden.
der eigentümer der GSM-funkanlage bin ich. möglicherweise könnten sich aus dem vertrag mit dem mobilfunkanbieter gewisse einschränkungen ergeben, diese sollten aber derzeit mEn keine rolle spielen da wir uns auf der internationalen donau im transit nach bayern befinden und damit im geltungsbereich des belgrader abkommens.
derzeit befinden wir uns ca bei stromkilometer 1883 vor hainburg (district bruck/leither). freunde und bekannte die ebenfalls über GSM funkanlagen verfügen haben mich darauf aufmerksam gemacht das unsere bordfunkanlage nichtmehr unterstützt wird (bei eingabe unserer rufkennung kommt die fehlermeldung "diese rufnummer ist nicht vergeben") ihre funkgeräte funktionieren jedoch einwandfrei. über welche anbieter/relaisstationen deren funkverkehr läuft weiß ich nicht.
bisher habe ich mit dem bmvit und der donaukommission kontakt aufgenommen, und bisher nur von ihnen antwort erhalten.
warum GSM-funk vom artikel 29 des belgrader abkommens ausgenommen sein soll kann ich nicht nachvollziehen.- da wir jedoch schon längere zeit ärger mit dieser technologie haben werden wir mglw auf bewährte altmodische technologie zurückgreifen (UKW, VHF, kurzwelle, mittelwelle, langwelle oder so) und die unverlässlichen relaisstationen umgehen.
die gebühreneinhebung wird zB durch artikel 38 geregelt und ich habe bisher noch nirgends etwas von funkgebühren gelesen.
mit funktionellen grüßen paul enzinger
das mail ergeht in kopie an die donaukommission und das mEn für den betrieb der relaisstationen verantwortliche unternehmen
Gesendet: Dienstag, 02. September 2014 um 14:52 Uhr Von: "Wien FB" <fb.Wien@bmvit.gv.at> An: "paulenzinger@gmx.at" <paulenzinger@gmx.at> Cc: "Wien FB" <fb.Wien@bmvit.gv.at> Betreff: AW: Enzinger WG: belgrader abkommen artikel 29 - beschwerde wegen sabotage unserer gsm-funkanlage Sehr geehrter Herr Enzinger!
Zur Beurteilung des Sachverhalts ersuche ich um weitere Informationen:
Verfügt Ihr Schiff über eine Schiffsfunkanlage / Bordfunkstelle? Funktioniert diese? Gibt es dafür eine fernmeldebehördliche Bewilligung? Kann damit Funkverkehr mit anderen Schiffen abgewickelt werden?
Wer ist Eigentümer / Vertragspartner der GSM Funkanlage? Ergeben sich aus dem Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter bestimmte Einschränkungen des Gebrauchs?
In welchem Bereich funktioniert die GSM-Funkanlage nicht? (Was meinen Sie mit „Region“?) Wie konnten Sie feststellen, dass andere GSM-Funkanlagen funktionieren? Sind diese bei anderen Anbietern angemeldet?
Mit wem / welchen Betreibern oder Organisatoren haben Sie bezüglich des von Ihnen als Störung bezeichneten Sachverhaltes Kontakt aufgenommen? Was war die Antwort?
Art.29 regelt meiner Ansicht nach den Funkverkehr für Schiffsfunkanlagen/Bordfunkstellen. GSM-Funkanlagen sind darin nicht eingeschlossen. Weiters hindert Art.29 nicht die Einhebung von Gebühren für Bordfunkstellen bzw. von Entgelten für GSM-Funkanlagen durch private Mobilfunkanbieter.
Mit freundlichen Grüßen Hans-Christian Krasa
Mag.iur. Hans-Christian Krasa
(Leiter)
Radetzkystr.2 1030 Wien
Tel.: +43 1 71162 654400 Fax: +43 1 71162 654409 E-Mail: hans-christian.krasa@bmvit.gv.at
Von: Handler Ingrid Im Auftrag von opfb-opfb Gesendet:Dienstag, 02. September 2014 13:56 An:Wien FB Betreff:Enzinger WG: belgrader abkommen artikel 29 - beschwerde wegen sabotage unserer gsm-funkanlage
Von: paul enzinger [mailto:paulenzinger@gmx.at] Gesendet:Dienstag, 02. September 2014 12:16 An:fbm; hgs; stkomm; k1; k2; iii-sl; opfb-opfb; opfb-opfb; opfb-opfb; w1; w2; w3; secretariat@danubecom-intern.org Betreff:belgrader abkommen artikel 29 - beschwerde wegen sabotage unserer gsm-funkanlage
geschätztes bmvit, werte donaukommission
die gsm-funkanlage an bord unseres schiffes „maria stolz o.5“ funktioniert seit gestern nicht mehr. das gerät dürfte in ordnung sein, ich habe den verdacht das die relaisstationen an land unser gsm-funkgerät mit der funkrufkennung 0043 664 96 20 820 nichtmehr unterstüten. andere gsm funkgeräte in der region funktionieren problemlos. Da wir die funkanlage für die kommunikation zwischen den besatzungsmitgliedern und anderen schiffen dringend benötigen fordere ich die österreichischen behörden auf die relaisstationen anzuweisen unsere funkanlage wieder zu unterstützen... das selbe gilt auch für unseren datenfunk (internet) ich berufe hiermit ausdrücklich auf den artikel 29 des belgrader abkommens – von irgendwelchen funkgebühren oder anderen auflagen ist dort nichts zu lesen
mit verbindlichem dank paul enzinger