1. Don't panic 2. NICHTS ist im Informationszeitalter so wichtig, wie die QUELLE einer Information. 3. Hier das Urteil LG Köln mit AZ 14 O 427/13 : http://openjur.de/u/672132.html Fazit: Ein Anbieter von Bildmaterial schreibt vor, dass bei der Verwendung von angebotenen Bildern am Seitenende oder AM BILD SELBST der Urheber in einer bestimmten Form genannt werden muss. Das hat der Beklagte nicht getan. Was reisserische Quellen daraus machen ist ... Unsinn bzw. im Sinne von SEO und dergleichen sinnvoll, jedoch nur für die Betreiber dieser Quellen und ihre Geschäftspartner. VG, Benjamin Am 04.02.2014 um 08:53 schrieb Andreas Faerber - Altertuemliches.at:
Hammer! Urteil des LG Köln – Abmahnfalle, alle Webseiten sind betroffen!
https://www.facebook.com/florian.machl
Jetzt wird es lustig...
beste Grüße
Andreas
-- Andreas Faerber Rosenheim 65, A- 9805 Baldramsdorf (Kärnten) und Wien 2, Laufbergergasse 2/1/7 Tel: +43 (0) 676 5227712 Email: info@altertuemliches.at Web: www.AltertuemLiches.at
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