Heute hat die Bundesregierung die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobenen gesetzlichen Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die betreffenden Absätze und Paragrafen im Telekomgesetz, der Strafprozessordung und im Sicherheitspolizeigesetz werden mit 1. Juli außer Kraft gesetzt.
Ab dann ist die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Geodaten für Telekoms und Internetprovider wieder verboten, die im letzten Halbjahr angefallenen Daten müssen gelöscht werden. Die Entscheidung des VfGH war erst am vergangenen Donnerstag erfolgt.
Gruß B