kleine Korrektur: ärztliche Schweigepflicht gilt nicht unter Ärzten zur Konsultation in konkreten Fällen. 

On 06 Jan 2014, at 11:34 , nomike <metalab@nomike.com> wrote:

Ärzte unterlagen ja ohnehin der Schweigepflicht und durften über die
Leiden der Patienten niemandem was erzählen.

Da sie ab nun alles in eine Zentrale Datenbank, auf die was weiß ich
wer Zugriff hat, bin ich mir nicht mehr sicher ob das noch mit der
ärztlichen Schweigepflicht vereinbar ist.

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Thomas Lohninger 
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