werte nerds,
ich hoffe jetzt bin ich auf der richtigen liste - ist nicht ganz einfach für einen ungeübten da durchzublicken aber ich bin lernfähig
freut mich sehr dass ihr euch der sache angenommen habt. danke allen die was dazu geschrieben haben - im speziellen möcht ich erstmal gregor antworten
die donaukommission ist eine zwischenstaatliche organisation mEn wie zB die EU kommission oder die UNO. die donau ist demnach sowas wie ein servitutsweg der für die internationale schifffahrt freigehalten werden und erhalten werden muß.
die nationalen bestimmungen wie zB vom bmvit gelten für den verkehr zwischen österreichischen häfen (der ist ja schon im artikel 1 ausgenommen) - für den internationalen verkehr gelten die vorschriften der DK (ab artikel 23) und da gehts immer darum dass die schifffahrt nicht behindert werden darf
du bist also in österreich, aber unter den regeln der DK wenn du dich auf der durchreise befindest. - ich hab nirgendst eine zeitliche beschränkung gefunden bzw ein limit wie oft man umdrehen darf
die handhabe der nationalen strompolizei ist zB in artikel 27 geregelt - was den internationalen verkehr betrifft. im lokalen verkehr haben die natürlich befugnisse wie an land - bzw auf schiffen unter österreichischer flagge
die österreichische verfassung gilt - aber in artikel 9 (verfassung) ist geregelt dass hoheitsbefugnisse abgetreten werden können
die bestimmungen für flöße vom bmvit gelten für fahrzeuge unter österreichischer flagge bzw für den innerstaatlichen verkehr - ich bin ja grad dabei mir eine schöne flagge zu suchen oder mir selber eine zu machen ("...unter allen flaggen...")
die donaubevölkerung ist glaub ich nicht null - ich hab irgendwo gehört ohne es belegen zu können dass noch ein paar staatenlose aus dem balkankrieg auf der donau unterwegs sind
ich hab also vor unter irgendeiner flagge - ausgenommen die österreichische- vom ausland aus einzureisen und vor wien zu kreuzen. ich bin weiterhin österreicher aber auf meinem floß/schiff gelten die gesetze des staates unter dessen flagge ich fahr und die österreichische stromaufsicht darf nicht an bord kommen . ich darf anlegen, mich mit wasser, lebensmitteln, treibstoff etc versorgen und weil ich österreicher bin natürlich auch an land gehen - muss ich halt immer einen reisepass dabeihaben falls ich kontrolliert werde.- ich kann natürlich auch besuch empfangen wenn ich entscheide den an bord zu lassen
die gewalt wird auf die nationale stromaufsicht übertragen dH die österreichische polizei muß mir den weg freihalten und sich ans belgrader abkommen halten
es gibt haufenweise verkehrsregeln auf der donau - an die ich mich peniebelst halten werde
ECE-TRANS-SC3-CEVNI-EG-2013-inf2.pdf
Handbuch_Regionalteil_Donau_korr.pdf
convention-de.pdf
und hier noch die offizielle karte der donau
Duna-2009-1-1-000-000-600-p.jpg
also es freut mich sehr dass du dich hingesetzt hast um mich zu kritisieren und es würde mich über weitere antwort freuen
freundliche grüße
paul
On Wed, 19 Feb 2014 14:16:31 +0100 Gregor Hrynasz wrote:
> danke fürs Thema, mir wars nicht bekannt und ist interessant welche
> Strukturen so alle existieren.
>
> Beim schnelle überfliegen sind mir nur einige Punkte aufgefallen.
>
> Die Donaukommission ist kein Staat sondern eine internationale
> zwischenstaatliche Organisation, unter anderem soll sie sich für einen
> freie Schiffahrt auf der Donau einsetzten.
> Gesetze der angrenzenden Staaten und deren Verfassungen haben weiter
> Bestand.
> für mich heißt das dann auch "Donaubevölkerung" laut Völkerrecht ist 0
>
> -du bist und bleibst in Österreich
> - das Belgrader Abkommen ist keine Verfassung und die
> Donaukommission/Donau ist völkerrechlich kein Staat es fehlen ein
> Staatsvolk/Staatsgebiet/Staatgewalt hier die Verfassung und Regierung
> und dann die Souveränität. Falls ich das alles richtig verstanden hab
> sind das die typischen Dinge die klassisch mit "Gewalt" durchgesetzt
> werden oder auch geschützt werden.
>
> ein Bsp. das war zwar nicht am Wasser aber immerhin
>
http://de.wikipedia.org/wiki/Kugelmugel
>
> - es ist zwar trotzdem nicht erlaubt dein Floß anzuzünden aber die
> Polizei/Schifffahrtspolizei hat aber weiterhin Handhabe,
> also soweit sie das halt darf. Aber du brauchst halt Bewilligungen ect.
> kurze Zusammenfassung für Flöße:
>
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/binnen/downloads/flosz_pdf.pdf
> /Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (Schifffahrtsgesetz -- SchFG)/:
>
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012703
>
> die Donau ist ein öffentliches Gewässer Anhang A /Wasserrechtsgesetz/
> 1959:
>
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010290
>
> Ich hab nicht wirklich Ahnung von der Materie d.h. bitte Fehler korrigieren
>
> auf jeden Fall viel Glück
> freundliche Grüße
>
> Gregor
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