Ich habe gestern eine, sagen wir mal, spannende Antwort auf ein
Auskunftsbegehren erhalten: es enthält Daten einer anderen Person.
[...]
Allerdings sehe ich grade nicht, wo im DSG das geregelt ist.
Ich hab auch nichts gefunden; im DSG selbst scheint nur die vorsätzliche Weitergabe unter Strafe gestellt zu werden, nicht jedoch die fahrlässige.
Du könntest darauf vielleicht Prof. Haslinger oder generell jemanden vom Fachbereich Rechtswissenschaften der TU [1] ansprechen. Die Anekdoten aus ihren Vorlesungen lassen darauf schließen, dass sie auch abseits ihrer beruflichen Verpflichtungen an solchen Themen interessiert sind...